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  • Editorial JA 4/2019

    Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg

    Gesetzgebung – Schwierige Kompromisse und unverblümte Heuchelei


    Die Große Koalition hat einen Kompromiss zur Neufassung des § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) gefunden. Im Anschluss an die Verurteilung einer Gynäkologin, die auf ihrer Internetseite angegeben hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt, ist es zu einer intensiven politischen Diskussion gekommen. Am einen Ende des Spektrums standen diejenigen, die § 219a StGB unverändert bestehen lassen wollten, am anderen Ende diejenigen, die für seine vollständige Abschaffung eingetreten sind. Der Kompromiss erhält die Strafdrohung aufrecht, gestattet aber die Information über die Tatsache, dass Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a StGB in einer medizinischen Einrichtung vorgenommen werden.
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  • Editorial JA 3/2019

    Prof. Dr. Christian Wolf, Universität Hannover

    Cheries Cell Phone Number


    Als Studentin oder Student kommuniziert man in der Regel über das Smartphone. WhatsApp, Facebook, Instagram, Snapchat, E-Mail, alles auf dem Smartphone. Da die meisten keinen Festnetzanschluss mehr haben, wird die Smartphone-Nummer großzügig weitergegeben, aber kaum an alle. Später im Beruf sind Handynummern ein nicht zu unterschätzender Schatz. Wer schon einmal versucht hat, einen OLG-Präsidenten, einen Abgeordneten oder die Partnerin einer Großkanzlei zu einem Vortrag einzuladen, der weiß: In der Regel ist spätestens im Vorzimmer Schluss; nachdem man sich über drei Stationen dorthin hat verbinden lassen müssen (»Wen wollen Sie sprechen? Wer sind Sie?«). Umständlich muss man erklären, wer man ist und was man will. Wie einfach wäre es doch, die Handynummer zu haben. Eine kurze WhatsApp oder ein Anruf und man hat unmittelbar die Aufmerksamkeit derjenigen, die einem der Vorzimmerdrachen verweigert hat!
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  • Editorial JA 2/2019

    Richter a.D. Prof. Dr. Dr. Paul Tiedemann

    Klinisches Jurastudium – Recht für echte Menschen



    Zwei Tage nach dem Zweiten Staatsexamen nahm ich als freier Mitarbeiter meine Tätigkeit in einer kleineren Anwaltskanzlei auf. Schon am folgenden Tag saß ich einem erbosten Ehepaar gegenüber, das rechtliche Hilfe in einem Nachbarschaftsstreit suchte. Ich sicherte ihnen ein ffektives Vorgehen zu, machte allerdings darauf aufmerksam, dass sie zunächst einen Vorschuss zu leisten hätten. Darauf wollten sie von mir wissen, was für ein Betrag da auf sie zukäme. Mit dieser Frage hatte ich nicht gerechnet.
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  • JA Editorial 1/2019

    Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Universität Regensburg

    Über die späte Verfolgung von NS Verbrechen – Warum erst jetzt?


    Er war 18 Jahre alt, als er als Angehöriger der SS zur Wachmannschaft nach Stutthof kam, einem Konzentrationslager nahe Danzig. Zehntausende wurden dort ermordet. Seit Mitte November 2018 wird er jetzt als Greis vor das Gericht in Münster gerollt. Die  Hauptverhandlungstage sind kurz, damit der Angeklagte dem Geschehen folgen kann. Noch in diesem November hat die Staatsanwaltschaft Berlin einen 95 Jahre alten ehemaligen KZ-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 36.000 Fällen angeklagt.
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  • Editorial JA 12/2018

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover
     
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