CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
jaheader_neu
  • Editorial JA 8/2018

    Prof. Dr. Miriam Hartlapp, Freie Universität Berlin Dr. Andreas Hofmann, Freie Universität Berlin

    Hilfreich oder hinderlich? EU Soft Law in der nationalen Praxis


    Institutionen der Europäischen Union nutzen in ihrer Politikgestaltung zunehmend »Soft Law«, also rechtlich nicht bindende Dokumente wie Empfehlungen, Mitteilungen, Leitlinien oder Handbücher. Der Anwendungsbereich solcher Dokumente ist groß. Empfehlungen werden einerseits dort eingesetzt, wo die Europäische Union nur über wenige gesetzgebende Kompetenzen verfügt, wie etwa in der Arbeitsmarkt- oder Szialpolitik. Ziel ist es, auch in Bereichen mit begrenzten gemeinschaftlichen Kompetenzen Impulse in der Politikgestaltung zu setzen. Andere Soft-Law-
    Dokumente begleiten bindende Rechtsakte, deren Umfang weitreichend und deren Inhalt komplex ist, wie etwa europäische Naturschutzvorgaben, europäisches Kartellrecht, oder Regelungen zur Finanzmarktaufsicht und Vergabe öffentlicher Aufträge.
    mehr lesen…
  • Editorial JA 7/2018

    Prof. Dr. Christian Fahl, Universität Greifswald

    Was das BVerfG für die Reichsbürger kann


    Das BVerfG genießt zu Recht großes Ansehen in Deutschland und der Welt. Manchmal greift es aber auch daneben. Und das kann dann schlimme Folgen haben.

    Eine Gruppe von Verwirrten, die sich »Reichsbürger« nennt und die Institutionen der Bundesrepublik Deutschland, die sie »GmbH« nennen, nicht anerkennt, ist in aller Munde und bereitet den Behörden zunehmend Probleme, indem sie Steuern und Bußgeldbescheide nicht bezahlen, ihre Ausweispapiere wegwerfen und sich selbst Fantasieausweise ausstellen (keine Urkundenfälschung gem. § 267 StGB, da sie gerade nicht den Anschein erwecken, von einer bundesdeutschen Behörde zu stammen), eigene Flaggen hissen (straflos, solange nicht Fahnen und Symbole benutzt werden, die unter § 130 StGB fallen) usw.

    mehr lesen…
  • Editorial JA 6/2018

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    Prozesskostenhilfe oder Pro Bono


    Prozesskostenhilfe klingt nach Hartz IV und erinnert einen an lange, abgenutzte Büroflure und schäbige Stühle im Wartebereich, Pro Bono hingegen nach Glamour, Charity-Event und gutem Gewissen. Muss nicht Harvey Specter in Suits auch hin und wieder Pro-Bono-Fälle machen? Pro Bono: die Welt der verchromten großformatigen Buchstaben, die auf einer Marmorwand den Kanzleinamen edel formen. Prozesskostenhilfe: die Welt von bürokratischen Formularen auf Umweltpapier. 
    mehr lesen…
  • Editorial JA 5/2018

    Prof. Dr. Reinhard Merkel, Hamburg

    Sterbensnot und Menschenwürde: ein wegweisendes Urteil des BVerwG


    Am 2. März 2017 entschied der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, in Ausnahmefällen extremer Lebens- und Sterbensnot eines Patienten könne das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) verpflichtet sein, den Erwerb einer hinreichenden Menge des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital (NPB) zum Zweck eines Suizids des Leidenden zu erlauben (zu der Entscheidung Muckel JA 2017, 794). Eine solche extreme Notlage hielt der Senat im konkreten Fall für möglich: dem einer Frau, die nach einem Unfall vom Hals an abwärts vollständig gelähmt war, künstlich beatmet werden musste, an schwersten, irreversiblen Beeinträchtigungen litt, die eine ständige medizinische Pflege erforderlich machten und mit dauernden Schmerzen verbunden waren. 
    mehr lesen…
  • Editorial JA 4/2018

    Prof. Dr. Christian Fahl, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
    mehr lesen…

Bewerbertag Jura 2023

BTJ 2023 Anzeigen

Anzeigen

JA_Banner_animiert_300x130

JA_Premium_bo_Banner_animiert_300x130

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü