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Editorial JA 8/2019

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts

Der Horst-Sendler-Preis des Bundesverwaltungsgerichts – Vom Wert des Allgemeinen


Die Rechtsprechung in Deutschland zeichnet sich durch einen dichten Dialog mit der Rechtswissenschaft aus. Insbesondere die höchstrichterliche Rechtsprechung ist darauf angewiesen, dass die judikative Fortentwicklung des Rechts wissenschaftlich auf hohem Niveau begleitet wird. Man sieht es den veröffentlichten Entscheidungen auch des Bundesverwaltungsgerichts nicht immer an; dahinter steckt aber eine gründliche Vorbereitung des jeweiligen Falles, für die nicht nur Gesetzesmaterialien und Judikatur, sondern auch die Erkenntnisse der Wissenschaft (nicht nur der Kommentierungen) herangezogen und in jüngster Zeit zunehmend auch rechtsvergleichende »Blicke über die Grenzen« zu den europäischen Nachbarn unternommen werden.
Für die Rechtswissenschaft ist freilich festzustellen, dass sich das Öffentliche Recht zunehmend aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht zurückzieht: Die Ausrichtung der Lehrstühle und das Forschungsinteresse vieler Wissenschaftler wandern entweder »nach oben« ins Verfassungs- und Europarecht oder aber »nach unten« in die  Materien des Besonderen Verwaltungsrechts ab. Beide Bewegungsrichtungen folgen einem offenbar unwiderstehlichen Drang zur Spezialisierung. Das schlägt sich dann in den Fachpublikationen nieder, wie sich allein an der Auffächerung der Fachzeitschriften in eine kaum mehr übersehbare Vielzahl spezieller und speziellster Spartenblätter ablesen lässt. Im Gegenzug schwindet die wissenschaftliche Aufmerksamkeit für die Kerngebiete des Verwaltungsrechts.
Das Allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozessrecht werden nur noch von wenigen mit wirklichem Ernst betrieben.

Dabei besteht ein dringendes Interesse daran, dass die Rechtsinstitute des Allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts für Antworten auf neuartige rechtliche Fragestellungen fortentwickelt oder ergänzt werden. Man muss sich nur vergegenwärtigen, dass die Institute des Allgemeinen Verwaltungsrechts nicht selten über hundert Jahre alt sind; im Grunde sind wir über Otto Mayers Dogmatik noch nicht wesentlich hinausgelangt. Dabei ist seit geraumer Zeit bewusst, dass an zahlreichen Stellen Reformbedarf besteht – nicht nur legislativer,  sondern auch dogmatisch-systematischer. Zu erinnern ist nur an das öffentliche Vertragsrecht; an Verteilungsverfahren; an die Inpflichtnahme Privater; auch an scheinbar so banale Dinge wie Verjährung oder Verschulden und Haftung. Auch die Rechtsvergleichung kommt zu kurz; dabei kann uns der Vergleich mit Problemlösungen anderer EU-Mitgliedstaaten lehren, dass nicht alles fraglos klug und richtig ist, was in unseren Gesetzen und Lehrbüchern steht. Ähnlich liegt es im Prozessrecht, das ganz auf den Verwaltungsakt abgestellt ist. Schon im Planfeststellungsrecht stößt es auf Unsicherheiten, und es lässt vollends im Ungewissen, wenn es um bloße Realakte – etwa behördliches Informationshandeln – geht. Und es irritiert das europäische Unionsrecht, das so liebgewonnene Grundüberzeugungen wie die Schutznormtheorie oder den Untersuchungsgrundsatz in Zweifel zieht.

Auf eine vertiefte wissenschaftliche Beschäftigung mit diesen und anderen Themen ist die Rechtsprechung angewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht möchte deshalb junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu anregen, sich wieder verstärkt dem Forschungsfeld des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts zuzuwenden. Hierzu lobt es erstmals den »Horst-Sendler-Preis des Bundesverwaltungsgerichts« aus. Der Preis wird voraussichtlich alle zwei Jahre in zwei Klassen (Monographien, Aufsätze) für herausragende wissenschaftliche Leistungen auf den Gebieten des Allgemeinen Verwaltungsrechts, des Verwaltungsprozessrechts sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit verliehen. Die Ausschreibung umfasst neben dogmatischen auch rechts- und systemvergleichende oder historische und nicht nur rechtswissenschaftliche, sondern etwa auch verwaltungswissenschaftliche oder politikwissenschaftliche Arbeiten, wenn sie einen Ertrag für die Rechtsprechung erwarten lassen. Die Ausschreibung wird in diesen Tagen auf der Homepage des Gerichts veröffentlicht. Mitmachen lohnt sich.

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