Obwohl das BVerfG seit seinem Maastricht-Urteil aus dem Jahr 1993 wiederholt betont hat, dass Unionsrechtsakte, die keine Grundlage in den europäischen Verträgen finden, vom Rechtsanwendungsbefehl des nationalen Zustimmungsgesetzes nicht gedeckt seien, haben die deutschen Verfassungsrichter das Vorgehen von EU-Organen bislang noch nie als kompetenzwidrig (ultra vires) angesehen. Das hat sich nun mit dem Urteil vom 5.5. 2020 geändert. Danach lassen sich die Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) zu einem der im Zuge der Finanzkrise aufgesetzten Anleiheankaufprogramme, dem sog. Public Sector Purchase Programme (PSPP), sowie das hierauf bezogene Urteil des EuGH von 2018 nicht auf die EU-Kompetenzordnung stützen. Die EZB-Beschlüsse und das Urteil sollen daher in Deutschland keine Wirksamkeit entfalten können. Auch wenn das BVerfG für seine Entscheidung derzeit viel Kritik erntet: Es besteht kein Grund, vorschnell den Stab über den Zweiten Senat und seinen (damaligen) Vorsitzenden zu brechen.
Karl Lagerfeld
Covid-19 hat uns alle in das Homeoffice verbannt und die Hörsäle für Professoren/-innen und Studierende gesperrt. Das Sommersemester 2020 ist das Semester der Online-Lehre. Wir alle – Studierende, Professor/-innen und Mitarbeiter/-innen – sammeln in diesem Semester neue Erfahrungen. Wir alle tasten uns zusammen in eine neue Realität. An allen juristischen Fakultäten findet das Sommersemester nicht im Hörsaal statt. Wie kommen wir alle damit zurecht?
Den Tag strukturieren. Jogginghose oder Chino? Plötzlich fängt man an Karl Lagerfeld zu verstehen. Kleidung ist nonverbale Kommunikation. In Corona-Zeiten vor allem mit einem selbst. Aber es wirkt. Internet wird unser Tor nach außen. Schnelles Internet essentiell, ebenso genügend Platz zum Arbeiten zu Hause. Die Berechtigung von studentischen Arbeitsflächen in der Universität versteht man jetzt besser.
Plötzlich ist alles anders geworden. Die Corona-Pandemie hat Deutschland erreicht und im März 2020 binnen kurzer Zeit dazu geführt, dass das gesellschaftliche Leben aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend zum Erliegen gekommen ist. Im Zeichen der Pandemie haben die Bundesländer in Absprache mit dem Bund die einschneidendsten Freiheitsbeschränkungen der Nachkriegsgeschichte verhängt, in einigen Bundesländern als Ausgangsverbote, ansonsten meist als Kontaktverbote. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, zwischenmenschliche Begegnungen und Berührungen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, und dadurch die medizinische Infrastruktur so auszubauen, dass eine Behandlung ernsthaft Erkrankender sichergestellt bleibt.
(Michael Köhlmeier am 4.5. 2018 zum Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus in der Wiener Hofburg)
(Professor Paul A. Freund)
Fridays for Future hat die Gerichtssäle erreicht. Genauer gesagt werden schon seit einiger Zeit vor Gericht Klimaklagen erhoben. Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wurde die Grundlage geschaffen, mit der Umweltverbände Vollzugsdefizite der Verwaltung vor Gericht bringen können. Insbesondere die Deutsche Umwelthilfe hat als klageberechtigter Verband eine Reihe von Urteilen gegen Kommunen erstritten. Materiell-rechtliche Grundlage für die Klagen waren die durch EU-Richtlinien bestimmten Luftreinhaltungsgrenzwerte. Werden diese nachhaltig überschritten, sind Luftreinhaltungspläne aufzustellen. Im Grunde wird mit dem Rechtsbehelfssystem nur das erstritten, wozu die zuständigen Behörden ohnehin verpflichtet wären. In den Gerichtsverfahren wird die Abwägung zwischen unterschiedlichen Rechtsgütern nicht neu vermessen, sondern die europarechtlich gebotenen Handlungen werden eingeklagt. Verwaltungsvollzugsdefizite!