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  • JA Editorial 2/2020

    VRiBVerwG a.D. Prof. Dr. Rüdiger Rubel, Frankfurt a.M.

    Schneller, schlanker, besser? 60 Jahre Verwaltungsgerichtsordnung

    Die Verwaltungsgerichtsordnung wird 60! 1960 ersetzte sie einen verwaltungsprozessualen Flickenteppich: Unterschiedliches Landesrecht hatte bis dahin die beiden ersten verwaltungsgerichtlichen Instanzen geregelt, ein Bundesgesetz das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nun machte der Bund für den Verwaltungsprozess erstmals umfassend von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch. Die Bezeichnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als »Schlussstein des Rechtsstaats« (Richard Thoma) hatte jetzt auch in formaler Hinsicht ihre Berechtigung.

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  • JA Editorial 1/2020

    Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg

    Modernisierung des Strafverfahrens?

    Im November 2019 hat der Bundestag ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Unter einer Vielzahl von – eher kleineren – Änderungen sind hier insbesondere auch gewisse Verschärfungen des Richterablehnungsrechts sowie des Beweisantragsrechts zu verzeichnen; auf diese und weitere Änderungen wird in einem der Folgehefte auch in einem Einführungsaufsatz eingegangen werden. Speziell die Änderungen im Ablehnungs- und Beweisantragsrecht betreffen dabei zwar bereits lange und umfangreich diskutierte Materien; ob freilich allein der Umstand, dass insoweit Änderungen vorgenommen worden sind, die Bezeichnung als »Modernisierung« gerechtfertigt erscheinen lässt, erscheint durchaus zweifelhaft. In der Tendenz ist hier eine weitere Zurückschneidung von insbesondere Beschuldigtenrechten zu verzeichnen, die im konkreten Fall zwar keine wirklich dramatischen Ausmaße annimmt, sich aber in eine entsprechende Tendenz der letzten Jahre einfügt. Wirklich der »Modernisierung« dient dagegen vielleicht das in das gleiche Änderungsgesetz eingefügte neue Gerichtsdolmetschergesetz, da der Anteil Sprachfremder im Strafverfahren zunimmt (lesenswert zu den damit zusammenhängenden Problemen aus neuester Zeit Kulhanek, Die Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigen im Strafverfahren, 2019). 
     
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  • JA Editorial 12/2019

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    Weihnachtsbuchempfehlung der JA 2019

    Umbrüche, Zeitenwenden also, erkennt man in der Regel erst in der Retrospektive. Wir durchleben derzeit eine Zeit des Paradigmenwechsels. Jedenfalls schwinden alte Gewissheiten. Klimawandel, Entscheidungsfindung durch Algorithmen, Aufstieg von autoritären Regierungen und der AfD in Deutschland; Brexit und ein Europa, dessen Rule of Law in zunehmendem Umfang von einigen Mitgliedstaaten infrage gestellt wird; ein Präsident Trump, der Anstands- und Schamlosigkeit zum politischen Programm macht; religiöser Fundamentalismus, um nur einige Stichworte zu nennen. Auch Black Letter Law ist niemals unbeeinflusst von den geistigen Strömungender Zeit. Oder in den Worten des  Bundesverfassungsgerichts: Auch Gesetze sind durch einen Wandel der sozialen Verhältnisse und gesellschaftspolitischer Anschauungen einem Alterungsprozess unterworfen. Dem muss bei der Auslegung Rechnung getragen werden (NJW 2004, 2662). Die diesjährige Weihnachtsbuchempfehlung befasst sich mit vier Büchern zu Umbrüchen und zwei Büchern, die sich unter jedem Tannenbaum gut machen.
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  • JA Editorial 11/2019

    Rechtsanwalt Dr. Dr. Jürgen Rühmann, Vizepräsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes a.D., Präsident des Sächsischen Finanzgerichts a.D.

    Revolution im Wahlprüfungsrecht? – Ein kleiner Schritt …


    Die AfD stellte ihre Landesliste für die sächsische Landtagswahl am 1.9. 2019 auf. Dabei reichte ihr das geplante eine Wochenende nicht, weshalb sie das Verfahren ab Platz 19 an einem weiteren Wochenende, rund einen Monat später, fortsetzte. Wie schon für die ersten 18 Plätze führte sie bis einschließlich Platz 30 jeweils eine Einzelwahl durch. Da es aber wieder zeitlich knapp zu werden drohte, änderte sie das Wahlverfahren ab Platz 31 bis Ende (Platz 61) in eine Gruppenwahl.
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  • Editorial JA 10/2019

    Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg

    Die Unternehmenssanktionen kommen (wohl)

     
    Ende August hat das BMJV einen Entwurf für ein neues »Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität« vorgelegt. Damit ist nun ein gesetzgeberischer Vorschlag zu einer Thematik gemacht, die in der Strafrechtswissenschaft schon seit Jahrzehnten immer wieder diskutiert worden ist (vgl. dazu auch bereits auch Vogel JA 1/2012, I) und in den vergangenen Monaten auch vonseiten der Praxis (und dabei nicht zuletzt der Wirtschaftsverbände) mit großem Interesse betrachtet worden ist. Gegenwärtig befindet sich das deutsche Strafrecht nahezu in einer »Außenseiterrolle«, da es kein Strafrecht für juristische Personen gibt. Jenseits der Frage, ob ein solches angesichts der Möglichkeit einer Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG überhaupt notwendig ist, sind insbesondere vonseiten der Wissenschaft traditionell über viele Jahre hinweg Einwände etwa mit Blick auf die Handlungs- und Schuldfähigkeit juristischer Personen erhoben worden.

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