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  • JA Editorial 3/2021

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    Von dicken Suppenknochen und Katenrauchwürsten – oder: wie man Rechtsprechungsgeschichten verhindert oder schreibt


    Ohne einen dicken Knochen kann man keine fette Suppe kochen. So ein einem BGH-Richter zugeschriebenes Bonmot. Gemeint ist damit, Richter können nur Fälle entscheiden, die die Parteien vor Gericht bringen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Klingt trivial, stimmt aber dennoch. Richter können sich als Gericht nur zu Rechtsfragen äußern, die sich ihnen in einem Verfahren stellen. Auch wenn es dem BGH noch so sehr in den Fingern juckt. Etwas zu sagen hat der BGH nur, wenn er in der Revision die Rechtsfrage zu entscheiden hat. Rudolf von Jhering hat in seiner Schrift »Kampf ums Recht« die Pflicht des Einzelnen gegenüber dem Gemeinwesen betont, um sein Recht vor Gericht zu kämpfen. Nur wenn der Einzelne gegen die Rechtsverletzung vorgeht, kann sich das Recht für alle durchsetzen.
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  • JA Editorial 2/2021

    Prof. Dr. Timo Hebeler, Universität Trier

    Das Recht in der digitalisierten Lebenswelt – auch ein Thema für das Jurastudium


    Den allermeisten, die heute das Jurastudium oder den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren, dürfte mittlerweile die Vorstellung schwerfallen, dass es noch gar nicht allzu lange her ist, dass das Alltagsleben auch ohne eine beinahe allgegenwärtige Begleitung mit digitalen Dienstleitungen und Gegenständen funktionieren konnte und »normal« war. So fanden erst in der zweiten Hälfte der 1990 er Jahre – dem Zeitraum, in dem der Autor dieses Editorials studierte – das Handy (ein Smartphone gab es noch nicht) und das Internet nach und nach größere Verbreitung in der Gesellschaft; beim PC war dies einige Jahre vorher der Fall. Wenn man im Jurastudium eine Haus-/Seminararbeit schreiben musste, so recherchierte man damals zwar auch bereits in elektronischen Bibliothekskatalogen, ältere Buchbestände waren dort aber zumeist noch nicht vollständig erfasst und man musste insoweit auf den Zettelkatalog (vermutlich wissen viele heutzutage gar nicht mehr, was dies ist) ausweichen. Elektronische juristische Datenbanken befanden sich im Aufbau und hatten bei weitem noch nicht die Recherchebedeutung wie heute. Kurzgesagt war der Studienbetrieb noch »papierlastig« und damit analog geprägt. Ähnlich war dies im sonstigen Lebensalltag: Einkäufe tätigte man regelmäßig noch vor Ort in einem Geschäft, Onlinegeschäfte waren noch die Ausnahme. Soziale Netzwerke waren erst im Aufbau begriffen. Völlig anders ist die Situation heute: Die Digitalisierung ist beinahe allgegenwärtig, das heißt, sie durchdringt zahlreiche Lebensbereiche. Dies muss hier nicht im Einzelnen durchdekliniert werden.
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  • JA Editorial 1/2021

    Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Regensburg

    Warum brauchen wir Helden? – Und dass es gleichwohl so viele unterschätzte Alltagshelden gibt!


    »Held sein, eine Minute, eine Stunde lang, das ist leichter als in stillem Heroismus den Alltag zu tragen. Wer diesen grauen Alltag erträgt und dabei dennoch Mensch bleibt, ist ein Held.«
    Fjodor M. Dostojewski

    Nahe St. Leonhard in Passeier, das gleichnamige Tal begleitet die Passer bis Meran, steht ein kleines Museum, das mit der Dauerausstellung
    »Helden & Hofer« nicht nur die Schichten der Heldenverehrung sondern auch so manchen neuralgischen Punkt offenlegt. Ein Besuch lohnt sich!
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  • JA Editorial 12/2020

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    Weihnachtsbuchempfehlung der JA 2020


    Das Erdbeben von Lissabon 1755 zerstörte die Stadt fast vollständig und forderte nahezu 100.000 Todesopfer. Das Erdbeben von Lissabon war
    eine Herausforderung und Erschütterung des Denkens der Aufklärung. Es spiegelte sich in Kleists Das Erdbeben in Chili genauso wider wie
    in Voltaires Candide, einer Satire auf die Theodizee-Konzeption von Gottfried Wilhelm Leibniz. Leben wir in der besten aller möglichen
    Welten, wie es Leibniz formuliert hat? Oder ist die einzige Entschuldigung Gottes für das Erdbeben von Lissabon, dass er nicht existiert, wie
    Stendhal (französischer Schriftsteller, 1783 – 1842) es ausdrückt.
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  • JA Editorial 11/2020

    Prof. Dr. Guy Beaucamp, HAW Hamburg

    60 Jahre BBauG/BauGB

    Ein bundeseinheitliches Bauplanungsrecht gibt es erst seit dem Erlass des Bundesbaugesetzes 1960, welches 1987 den neuen Namen  Baugesetzbuch erhielt. Vorher hatten Aufbaugesetze der Bundesländer die immensen Weltkriegsschäden – ein Viertel des deutschen Wohnungsbestandes der Vorkriegszeit war zerstört – im Wesentlichen bereits beseitigt. Das Bundesbaugesetz wurde fast 10 Jahre lang geplant (BT-Drs. 3/336, 57), was unter anderem am Streit um die Reichweite der Bundeskompetenz für das Bodenrecht aus Art. 74 I Nr. 18 GG lag. Diesen Konflikt hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Baurechtsgutachten 1954 befriedet (BVerfGE 3, 407 [423 ff.]).
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