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  • JA Editorial 9/2020

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    Legal Tech – oder warum Python keine Schlange ist und PowerPoint keine Programmiersprache

    Corona bremst zwar die Präsenzveranstaltungen zu Legal Tech, jedoch vergeht kaum eine Woche ohne Neuigkeiten auf dem Gebiet. Bücher erscheinen, vor Gericht werden die Grenzen ausgelotet, wie weit die Inkassolizenz der Legal-Tech-Unternehmen, wie wenigermiete.de, das jetzt ein Teil der neuen Plattform für Verbraucherschutz CONNY ist, trägt. In Blogs, WhatsApp-Gruppen und Twitter wird wie wild diskutiert, studentische Gruppen werden gegründet und neue Legal-Tech-LL.M. und Aufbaustudiengänge angeboten.
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  • JA Editorial 8/2020

    Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg

    Noch mehr Pandemiehelden

    In den vergangenen Wochen und Monaten hat es diverse Sympathiebekundungen für und Dankesadressen an die »Corona-Helden« insbesondere in der Pflege und der Krankenversorgung, aber auch in anderen Bereichen gegeben. Ich will diese Seite nutzen, um dem eine weitere hinzuzufügen und innerhalb unseres Lebensbereichs der »juristischen Ausbildung« den Fokus ein wenig auf die drehen, die zumindest teilweise vielleicht zu sehr im Schatten stehen.

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  • JA Editorial 7/2020

    Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M. (Berkeley), Universität zu Köln

    Ein jähes Ende des »Weiter so«? – Gedanken zum PSPP-Urteil des BVerfG

    Obwohl das BVerfG seit seinem Maastricht-Urteil aus dem Jahr 1993 wiederholt betont hat, dass Unionsrechtsakte, die keine Grundlage in den europäischen Verträgen finden, vom Rechtsanwendungsbefehl des nationalen Zustimmungsgesetzes nicht gedeckt seien, haben die deutschen Verfassungsrichter das Vorgehen von EU-Organen bislang noch nie als kompetenzwidrig (ultra vires) angesehen. Das hat sich nun mit dem Urteil vom 5.5. 2020 geändert. Danach lassen sich die Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) zu einem der im Zuge der Finanzkrise aufgesetzten Anleiheankaufprogramme, dem sog. Public Sector Purchase Programme (PSPP), sowie das hierauf bezogene Urteil des EuGH von 2018 nicht auf die EU-Kompetenzordnung stützen. Die EZB-Beschlüsse und das Urteil sollen daher in Deutschland keine Wirksamkeit entfalten können. Auch wenn das BVerfG für seine Entscheidung derzeit viel Kritik erntet: Es besteht kein Grund, vorschnell den Stab über den Zweiten Senat und seinen (damaligen) Vorsitzenden zu brechen.

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  • JA Editorial 6/2020

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    Zoomsuit oder Jogginghose? Onlinelehre – auch eine Selbsterfahrung

    »Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.«

    Karl Lagerfeld

    Covid-19 hat uns alle in das Homeoffice verbannt und die Hörsäle für Professoren/-innen und Studierende gesperrt. Das Sommersemester 2020 ist das Semester der Online-Lehre. Wir alle – Studierende, Professor/-innen und Mitarbeiter/-innen – sammeln in diesem Semester neue Erfahrungen. Wir alle tasten uns zusammen in eine neue Realität. An allen juristischen Fakultäten findet das Sommersemester nicht im Hörsaal statt. Wie kommen wir alle damit zurecht?

    Den Tag strukturieren. Jogginghose oder Chino? Plötzlich fängt man an Karl Lagerfeld zu verstehen. Kleidung ist nonverbale Kommunikation. In Corona-Zeiten vor allem mit einem selbst. Aber es wirkt. Internet wird unser Tor nach außen. Schnelles Internet essentiell, ebenso genügend Platz zum Arbeiten zu Hause. Die Berechtigung von studentischen Arbeitsflächen in der Universität versteht man jetzt besser.

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  • JA Editorial 5/2020

    Prof. Dr. Christoph Schönberger, Konstanz

    Die Demokratie in den Zeiten der Pandemie

    Plötzlich ist alles anders geworden. Die Corona-Pandemie hat Deutschland erreicht und im März 2020 binnen kurzer Zeit dazu geführt, dass das gesellschaftliche Leben aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend zum Erliegen gekommen ist. Im Zeichen der Pandemie haben die Bundesländer in Absprache mit dem Bund die einschneidendsten Freiheitsbeschränkungen der Nachkriegsgeschichte verhängt, in einigen Bundesländern als Ausgangsverbote, ansonsten meist als Kontaktverbote. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, zwischenmenschliche Begegnungen und Berührungen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, und dadurch die medizinische Infrastruktur so auszubauen, dass eine Behandlung ernsthaft Erkrankender sichergestellt bleibt.

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