Internet Explorer: Unsere Empfehlung
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Sie nutzen noch den Interenet Explorer 11 (IE11) und wir empfehlen Ihnen, bis zum 15. Juni 2022 auf den neuen Browser
„Microsoft Edge“
oder eine aktuelle Version eines anderen gängigen Internet-Browsers (Firefox, Chrome, usw.) umzusteigen. Wir folgen damit den Empfehlungen des Unternehmens Microsoft, das ebenfalls schrittweise begonnen hat, die Unterstützung dieser Browserversion einzustellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter der Telefonnummer 089-38189-421.
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Editorial JA 2/2022
Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz, Universität Würzburg
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Der Bundesstaat als Herrschaftsform der Vielfalt
Ein erster Blick in das Grundgesetz offenbart die zentrale Bedeutung und Wirkungsmächtigkeit des Bundesstaates unter der Herrschaft des Grundgesetzes. So heißt es in Art. 20 I GG in bemerkenswerter Redundanz, dass die »Bundesrepublik Deutschland« ein »Bundesstaat« ist, und in Art. 79 III GG wird der Bundesstaat gleich mehrfach vor dem Zugriff des verfassungsändernden Gesetzgebers geschützt, nämlich mit Blick auf die »Gliederung des Bundes in Länder«, »die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung« und dann über die Grundsätze des Art. 20 GG. Das Grundgesetz ist eine pointiert bundesstaatliche Verfassung. Die Länder sind – wenngleich mit gegenständlich begrenzter – Staaten mit eigener Staatsqualität; sie genießen – in den Grenzen der Homogenitätsanforderungen des Art. 28 I GG – Verfassungsautonomie und sind dementsprechend weitgehend frei in der Ausgestaltung ihrer Verfassungen, wenngleich die unitarisierende Wirkung der Grundrechte des Grundgesetzes in ihrer Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht nicht unterschätzt werden darf.
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Editorial JA 1/2022
Prof. Dr. Hans Kudlich, Erlangen-Nürnberg
(?)
Es gibt viel zu tun …
In der Zeit zwischen Bundestagswahl und Bildung der neuen Regierung ist – gerade mit Blick auf die Corona-Pandemie – vielfach diskutiert worden, dass ein gewisses »Handlungsvakuum« bestand: Die »alte«, noch geschäftsführende Regierung konnte mangels parlamentarischer Mehrheit nicht mehr legislativ tätig werden; die zukünftige Regierung konnte trotz parlamentarischer Mehrheit zumindest nicht exekutiv tätig werden. Diese Situation wird (voraussichtlich und hoffentlich) bis zum Erscheinen dieses Editorials überwunden sein.
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Editorial JA 12/2021
Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover
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Weihnachtsbuchempfehlung der JA 2021
Im letzten Jahr sind in Deutschland 69.180 neue Buchtitel erschienen. Die Zeiten, in denen ein Mensch alle Bücher lesen konnte, die in Deutschland, geschweige in der Welt erschienen sind, sind längst vorbei. Wir alle bedürfen daher Intermediäre, welche uns in der Vielzahl der erschienenen Bücher Hinweise geben, auf Bücher aufmerksam machen. Dies können Freunde sein, eine Faculty Reading List, zB der Bucerius Law School, oder eben die Weihnachtsbuchempfehlung der JA. Hervorragende Dienste leisten auch Sortimentsbuchhandlungen mit ihren Buchhändlern. Hier kann man gleich in die Bücher reinlesen, denn nicht jedes Buch erschließt sich einem auf gleiche Weise.
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Editorial JA 11/2021
Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M. (Berkeley), Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln
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Kritik aus Verbundenheit – Gedanken zur Rechtsstaatlichkeit in Polen
Als Polen gemeinsam mit neun weiteren mittel- und osteuropäischen Staaten im Mai 2004 der Europäischen Union beitrat, waren die Erwartungen riesig. Auch für Deutschland war die Aufnahme Polens ein Grund zum Feiern. Beide Staaten blicken auf eine wechselvolle und nicht zuletzt durch die deutschen Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg tief belastete Geschichte zurück, die in Polen auch vielen jüngeren Menschen sehr präsent ist. Die gemeinsame Unionsmitgliedschaft sollte Begegnungen auf Augenhöhe ermöglichen und dabei helfen, vergangenes Unrecht wiedergutzumachen.
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Editorial JA 10/2021
Dr. iur. Habil. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Universität Erlangen-Nürnberg
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Weg von Konkurrenzdenken und Versagensängsten
In einer neueren Folge unseres JA-Podcasts »Räuberischer Espresso«, den Florian Nicolai und meine Wenigkeit aufnehmen, haben wir uns über kriminelle Handlungen von Jurastudierenden ausgetauscht, und das, als wäre es das Normalste der Welt. Ist das Verstecken von Büchern bereits ein Diebstahl? Wie sieht es mit dem Schwärzen von Buchseiten aus? Und fällt das »Faken« von »Großen Scheinen« unter den Straftatbestand der Urkundenfälschung? Natürlich – und dies deutete sich in unserem Gespräch bereits an – steckt hinter der nonchalanten Unterhaltung über kriminelle Handlungen von Jurastudierenden viel mehr drin als »Klausurrelevantes«: Es tut ein wenig weh, dass es überhaupt nicht unrealistisch erscheint, dass Jurastudierende nicht nur unkollegiales Verhalten an den Tag legen, sondern sogar potenziell strafbare Handlungen begehen, und dies womöglich, weil mitunter schon ziemlich früh die Saat für Versagensängste und Konkurrenzdenken ausgebracht wird, die, wenn nicht kriminogene, so doch zumindest desozialisierende Wirkung entfalten könnten:
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