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  • Editorial JA 9/2021

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    Der Neunzehnten zum Abschied


    Am 26.9. wird der 20. Bundestag gewählt, spätestens 30 Tage später ist der 19. Bundestag Geschichte, der neue Bundestag hat sich konstituiert. Fleiß kann man dem 19. Bundestag und mit ihm den Studierenden in jedem Fall bescheinigen. Eine Vielzahl von Novellierungen wurde beschlossen und musste in den Loseblattsammlungen nachsortiert werden. 78 öffentliche Anhörungen mit Sachverständigen führte der Rechtsausschuss im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren durch. Zeit also für eine kurze rechtspolitische Bilanz.

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  • Editorial JA 8/2021

    Ann-Kathrin Steger, Anna Pingen, Dr. Reut Yael Paz und Prof. Dr. Thilo Marauhn, Justus-Liebig-Universität Gießen

    Antisemitismus bekämpfen: Eine Herausforderung für die Justiz


    Die Bekämpfung von Antisemitismus ist auch eine Aufgabe der Justiz. Allerdings fällt es Gerichten häufig schwer, antisemitisches Verhalten zu erkennen und zu benennen. Das liegt nicht nur daran, dass es keine Legaldefinition von »Antisemitismus« gibt.

    Im Jahr 2019 war das Verwaltungsgericht Minden mit einer für den Jahrestag der Novemberpogrome geplanten Versammlung der Partei »Die Rechte« befasst. Obwohl es um einen Aufmarsch zu Ehren einer damals inhaftierten Holocaustleugnerin ging, argumentierte das Gericht, dass »nicht allein der bloßen Durchführung eines Aufzugs oder einer Versammlung an diesem Tag eine Provokationswirkung beigemessen werden [könne], die das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigt« (BeckRS 2019, 22788). Den antisemitischen Zusammenhang der Versammlung mit dem Gedenktag schob das Gericht beiseite. Auch die Gefahr für Jüdinnen und Juden, die von rechtsextremen Versammlungen ausgeht, thematisierte es nicht.
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  • Editorial JA 7/2021

    Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg

    Anklage im Namen der Europäischen Union – Die Europäische Staatsanwaltschaft hat ihre Arbeit aufgenommen


    Seit 1.6. 2021 arbeitet als erste supranationale Staatsanwaltschaft die Europäische Staatsanwaltschaft. Durch Korruption und Betrug soll kein Euro des EU-Haushalts mehr verloren gehen!

    Nach jahrelangen Verhandlungen und viel Kritik war es jetzt endlich soweit: Am 1.6. 2021 hat die insbesondere von Deutschland und Italien politisch vorangetriebene Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) in 22 Staaten ihre Arbeit aufgenommen! Wie nicht anders zu erwarten, gab es noch kurz vor dem Startschuss Streit; diesmal mit der slowenischen Regierung, der aberhoffentlich bald vergessen sein wird. Nicht beteiligt an diesem Projekt sind Dänemark, Irland, Polen, Schweden und Ungarn, die der EuStA aber jederzeit beitreten können. Nichtbeteiligte Mitgliedstaaten können mit der EuStA – so wie bisher die einzelnen Mitgliedstaaten untereinander – zusammenarbeiten.
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  • Editorial JA 6/2021

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    Dank Oma – oder warum Python das Gegenteil von Aufklärung ist


    Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) regelt die Priorisierung der Impfung nach Priorisierungsgruppen. Erhöhte, hohe, höchste Priorität – so die Steigerungsform von Priorität in der CoronaImpfV. In welche Priorisierungsgruppe man fällt, entscheidet zunächst einmal das Alter: Ü 80-Gruppe 1, Ü 70-Gruppe 2 und Ü 60-Gruppe 3. Neben dem Alter gibt es eine Reihe von Gründen, warum Personen einer der drei Priorisierungsgruppen zugewiesen werden, unter anderem berufliches Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus, Vorerkrankungen etc. Für die Gruppe 2 sieht die CoronaImpfV acht zusätzliche Gründe mit Untergründen zum Teil bis lit. j vor, um abweichend vom  Lebensalter bereits in der Gruppe 2 geimpft zu werden. Darunter fällt auch die Betreuung und Pflege von Personen in der Priorisierungsgruppe 1, zB die Oma durch den Enkel. Was die CoronaImpfV nicht regelt, ist die Frage, wie innerhalb der jeweiligen Gruppen zu reihen ist. Da insbesondere die Gruppe 2 sehr groß ist und die Ergänzungen der Priorisierung nach Alter zahlreich sind: keine négligeable Frage.
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  • JA Editorial 5/2021

    Prof. Dr. Heinrich de Wall, Erlangen

    Wormser Reichstag und Wormser Edikt 1521: »Hier stehe ich und kann nicht anders«?


    Vier Jahre nach dem Reformationsjubiläum 2017 steht in diesem April wieder ein 500. Jahrestag im Jubiläumskalender: für den Reichstag zu Worms 1521. Das verweist darauf, dass die Reformation kein einzelnes Ereignis gewesen ist, sondern ein lang andauernder Vorgang mit vielen denkwürdigen Einschnitten. Dies wird uns in den nächsten Jahren bis zum 25.9. 2055, dem 500. Jahrestag des Augsburger Religionsfriedens, immer wieder vor Augen geführt werden. Die Ereignisse, deren an solchen Daten gedacht wird, machen immer wieder deutlich, dass die Reformation nicht nur ein kirchliches, theologisches Ereignis war, sondern dass sie auch die Rechtsgeschichte Deutschlands tief geprägt hat. Das gilt auch für den Wormser Reichstag 1521, der eines der markanten Daten der Reformationsgeschichte ist. Der Martin Luther zugeschriebene Satz: »Hier stehe ich und kann nicht anders! Gott helfe mir, Amen!«, der auf dem Reichstag in Worms gefallen sein soll, hat sich tief ins historische Bewusstsein der Deutschen eingeprägt. Obwohl er so nicht gefallen ist, wurde er auf einem der Souvenirartikel zum 500. Jahresfest der Reformation wiedergegeben: der Luthersocke.
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