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  • Editorial JA 7/2021

    Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg

    Anklage im Namen der Europäischen Union – Die Europäische Staatsanwaltschaft hat ihre Arbeit aufgenommen


    Seit 1.6. 2021 arbeitet als erste supranationale Staatsanwaltschaft die Europäische Staatsanwaltschaft. Durch Korruption und Betrug soll kein Euro des EU-Haushalts mehr verloren gehen!

    Nach jahrelangen Verhandlungen und viel Kritik war es jetzt endlich soweit: Am 1.6. 2021 hat die insbesondere von Deutschland und Italien politisch vorangetriebene Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) in 22 Staaten ihre Arbeit aufgenommen! Wie nicht anders zu erwarten, gab es noch kurz vor dem Startschuss Streit; diesmal mit der slowenischen Regierung, der aberhoffentlich bald vergessen sein wird. Nicht beteiligt an diesem Projekt sind Dänemark, Irland, Polen, Schweden und Ungarn, die der EuStA aber jederzeit beitreten können. Nichtbeteiligte Mitgliedstaaten können mit der EuStA – so wie bisher die einzelnen Mitgliedstaaten untereinander – zusammenarbeiten.
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  • Editorial JA 6/2021

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    Dank Oma – oder warum Python das Gegenteil von Aufklärung ist


    Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) regelt die Priorisierung der Impfung nach Priorisierungsgruppen. Erhöhte, hohe, höchste Priorität – so die Steigerungsform von Priorität in der CoronaImpfV. In welche Priorisierungsgruppe man fällt, entscheidet zunächst einmal das Alter: Ü 80-Gruppe 1, Ü 70-Gruppe 2 und Ü 60-Gruppe 3. Neben dem Alter gibt es eine Reihe von Gründen, warum Personen einer der drei Priorisierungsgruppen zugewiesen werden, unter anderem berufliches Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus, Vorerkrankungen etc. Für die Gruppe 2 sieht die CoronaImpfV acht zusätzliche Gründe mit Untergründen zum Teil bis lit. j vor, um abweichend vom  Lebensalter bereits in der Gruppe 2 geimpft zu werden. Darunter fällt auch die Betreuung und Pflege von Personen in der Priorisierungsgruppe 1, zB die Oma durch den Enkel. Was die CoronaImpfV nicht regelt, ist die Frage, wie innerhalb der jeweiligen Gruppen zu reihen ist. Da insbesondere die Gruppe 2 sehr groß ist und die Ergänzungen der Priorisierung nach Alter zahlreich sind: keine négligeable Frage.
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  • JA Editorial 5/2021

    Prof. Dr. Heinrich de Wall, Erlangen

    Wormser Reichstag und Wormser Edikt 1521: »Hier stehe ich und kann nicht anders«?


    Vier Jahre nach dem Reformationsjubiläum 2017 steht in diesem April wieder ein 500. Jahrestag im Jubiläumskalender: für den Reichstag zu Worms 1521. Das verweist darauf, dass die Reformation kein einzelnes Ereignis gewesen ist, sondern ein lang andauernder Vorgang mit vielen denkwürdigen Einschnitten. Dies wird uns in den nächsten Jahren bis zum 25.9. 2055, dem 500. Jahrestag des Augsburger Religionsfriedens, immer wieder vor Augen geführt werden. Die Ereignisse, deren an solchen Daten gedacht wird, machen immer wieder deutlich, dass die Reformation nicht nur ein kirchliches, theologisches Ereignis war, sondern dass sie auch die Rechtsgeschichte Deutschlands tief geprägt hat. Das gilt auch für den Wormser Reichstag 1521, der eines der markanten Daten der Reformationsgeschichte ist. Der Martin Luther zugeschriebene Satz: »Hier stehe ich und kann nicht anders! Gott helfe mir, Amen!«, der auf dem Reichstag in Worms gefallen sein soll, hat sich tief ins historische Bewusstsein der Deutschen eingeprägt. Obwohl er so nicht gefallen ist, wurde er auf einem der Souvenirartikel zum 500. Jahresfest der Reformation wiedergegeben: der Luthersocke.
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  • JA Editorial 4/2021

    Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg

    Vom Umgang mit eigenen Fehlern


    In der aktuellen Corona-Diskussion werden der Bundesregierung und namentlich dem Bundesgesundheitsminister teilweise heftige Vorwürfe  gemacht. Dabei werden zum einen Fehlentscheidungen und Versäumnisse (etwa im Zusammenhang mit der Beschaffung von Impfstoffen oder Schnelltests) kritisiert; zum anderen und vor allem aber wird bemängelt, dass diese Versäumnisse nicht ehrlich »zugegeben« werden, was gegebenenfalls einen Weg zu neuen Strategien leicht eröffnen könnte. Politiker – so wird konstatiert – tun sich schwer im Umgang mit eigenen Fehlern.
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  • JA Editorial 3/2021

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    Von dicken Suppenknochen und Katenrauchwürsten – oder: wie man Rechtsprechungsgeschichten verhindert oder schreibt


    Ohne einen dicken Knochen kann man keine fette Suppe kochen. So ein einem BGH-Richter zugeschriebenes Bonmot. Gemeint ist damit, Richter können nur Fälle entscheiden, die die Parteien vor Gericht bringen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Klingt trivial, stimmt aber dennoch. Richter können sich als Gericht nur zu Rechtsfragen äußern, die sich ihnen in einem Verfahren stellen. Auch wenn es dem BGH noch so sehr in den Fingern juckt. Etwas zu sagen hat der BGH nur, wenn er in der Revision die Rechtsfrage zu entscheiden hat. Rudolf von Jhering hat in seiner Schrift »Kampf ums Recht« die Pflicht des Einzelnen gegenüber dem Gemeinwesen betont, um sein Recht vor Gericht zu kämpfen. Nur wenn der Einzelne gegen die Rechtsverletzung vorgeht, kann sich das Recht für alle durchsetzen.
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