Internet Explorer: Unsere Empfehlung
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Sie nutzen noch den Interenet Explorer 11 (IE11) und wir empfehlen Ihnen, bis zum 15. Juni 2022 auf den neuen Browser
„Microsoft Edge“
oder eine aktuelle Version eines anderen gängigen Internet-Browsers (Firefox, Chrome, usw.) umzusteigen. Wir folgen damit den Empfehlungen des Unternehmens Microsoft, das ebenfalls schrittweise begonnen hat, die Unterstützung dieser Browserversion einzustellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter der Telefonnummer 089-38189-421.
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Editorial JA 4/2022
Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Universität des Saarlandes
(?)
Ein Blankettungeheuer … extra für Sie zusammengelesen!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss zur sektoralen Impfpflicht vom 10.2. 2022 (1 BvR 2649/21, NVwZ 2022, 319) »Bedenken« an der Ausgestaltung des § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) geäußert, der einen »doppelten dynamischen Verweis« enthält und dabei insbesondere auf eine Internetseite verweist. Studierende dürften den Begriff des dynamischen Verweises allenfalls aus der Vorlesung »Wirtschaftsstrafrecht« kennen und vielleicht noch dunkel in Erinnerung haben, dass das irgendetwas mit »Blankettstrafnormen« zu tun hatte, die unter anderem aus dem Blickwinkel des Art. 103 II GG und des Gewaltenteilungsgrundsatzes problematisch sind. Die Ordnungswidrigkeit des § 73 IfSG enthält ein mehrstufiges Blankett, das kontinuierlich durch Exekutivakte abgeändert werden kann. Zur Veranschaulichung seiner (nicht der einzigen) Bedenken folgt eine Fassung des auf § 20a IfSG rekurrierenden § 73 Ia Nr. 7e IfSG, bei der die Normtexte der einschlägigen Bezugsnormen (§ 20a III 2, 1 und § 20a I 1 IfSG; § 2 Nr. 3 SchAusnahmV) »eingefügt« wurden:
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Editorial JA 3/2022
Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover
(?)
Präsenzlehre oder doch lieber Online-Lehre?
Das zu Ende gehende Wintersemester 2021/2022 war das 4. Semester in Folge unter Pandemiebedingungen. Obwohl sich am Ende des Wintersemesters täglich die Einwohneranzahl einer Großstadt infiziert, haben wir uns locker gemacht. Durch die Regelungsvielfalt blickt ohnehin niemand mehr durch. Auch die Universitäten boten – streng wissenschaftsbasiert – im Wintersemester ein buntgemischtes Bild. War bis zum Sommersemester die Online-Lehre noch das Maß aller Dinge, galt im Wintersemester: 3G mit und ohne medizinische Maske oder doch besser FFP2? Abstandsregeln ja oder doch besser nein, aber vielleicht 2G und zur Sicherheit noch einen Test, oder doch ab Dezember lieber wieder in Gänze online?
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Editorial JA 2/2022
Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz, Universität Würzburg
(?)
Der Bundesstaat als Herrschaftsform der Vielfalt
Ein erster Blick in das Grundgesetz offenbart die zentrale Bedeutung und Wirkungsmächtigkeit des Bundesstaates unter der Herrschaft des Grundgesetzes. So heißt es in Art. 20 I GG in bemerkenswerter Redundanz, dass die »Bundesrepublik Deutschland« ein »Bundesstaat« ist, und in Art. 79 III GG wird der Bundesstaat gleich mehrfach vor dem Zugriff des verfassungsändernden Gesetzgebers geschützt, nämlich mit Blick auf die »Gliederung des Bundes in Länder«, »die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung« und dann über die Grundsätze des Art. 20 GG. Das Grundgesetz ist eine pointiert bundesstaatliche Verfassung. Die Länder sind – wenngleich mit gegenständlich begrenzter – Staaten mit eigener Staatsqualität; sie genießen – in den Grenzen der Homogenitätsanforderungen des Art. 28 I GG – Verfassungsautonomie und sind dementsprechend weitgehend frei in der Ausgestaltung ihrer Verfassungen, wenngleich die unitarisierende Wirkung der Grundrechte des Grundgesetzes in ihrer Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht nicht unterschätzt werden darf.
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Editorial JA 1/2022
Prof. Dr. Hans Kudlich, Erlangen-Nürnberg
(?)
Es gibt viel zu tun …
In der Zeit zwischen Bundestagswahl und Bildung der neuen Regierung ist – gerade mit Blick auf die Corona-Pandemie – vielfach diskutiert worden, dass ein gewisses »Handlungsvakuum« bestand: Die »alte«, noch geschäftsführende Regierung konnte mangels parlamentarischer Mehrheit nicht mehr legislativ tätig werden; die zukünftige Regierung konnte trotz parlamentarischer Mehrheit zumindest nicht exekutiv tätig werden. Diese Situation wird (voraussichtlich und hoffentlich) bis zum Erscheinen dieses Editorials überwunden sein.
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Editorial JA 12/2021
Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover
(?)
Weihnachtsbuchempfehlung der JA 2021
Im letzten Jahr sind in Deutschland 69.180 neue Buchtitel erschienen. Die Zeiten, in denen ein Mensch alle Bücher lesen konnte, die in Deutschland, geschweige in der Welt erschienen sind, sind längst vorbei. Wir alle bedürfen daher Intermediäre, welche uns in der Vielzahl der erschienenen Bücher Hinweise geben, auf Bücher aufmerksam machen. Dies können Freunde sein, eine Faculty Reading List, zB der Bucerius Law School, oder eben die Weihnachtsbuchempfehlung der JA. Hervorragende Dienste leisten auch Sortimentsbuchhandlungen mit ihren Buchhändlern. Hier kann man gleich in die Bücher reinlesen, denn nicht jedes Buch erschließt sich einem auf gleiche Weise.
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