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  • JA Editorial 1/2019

    Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Universität Regensburg

    Über die späte Verfolgung von NS Verbrechen – Warum erst jetzt?


    Er war 18 Jahre alt, als er als Angehöriger der SS zur Wachmannschaft nach Stutthof kam, einem Konzentrationslager nahe Danzig. Zehntausende wurden dort ermordet. Seit Mitte November 2018 wird er jetzt als Greis vor das Gericht in Münster gerollt. Die  Hauptverhandlungstage sind kurz, damit der Angeklagte dem Geschehen folgen kann. Noch in diesem November hat die Staatsanwaltschaft Berlin einen 95 Jahre alten ehemaligen KZ-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 36.000 Fällen angeklagt.
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  • Editorial JA 12/2018

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover
     
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  • Editorial JA 11/2018

    Prof. Dr. Stephan Breidenbach
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  • Editorial JA 10/2018

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    50 Jahre Juristische Arbeitsblätter– Jurastudium damals und heute

     
    Die Juristischen Arbeitsblätter werden 50 Jahre alt. Vor 50 Jahren liefen die Vorbereitungen für die neue Ausbildungszeitschrift auf Hochtouren, damit zum 1.1. 1969 das erste Heft der JA erscheinen konnte. Die damaligen Herausgeber, der Strafrechtslehrer Hermann Blei, Freie Universität Berlin, der Zivilrechtslehrer Dieter Henrich, Regensburg, und der Staatsrechtslehrer Roman Herzog, Verwaltungshochschule Speyer, schrieben im Vorwort zu Heft Nummer 1 der JA:

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  • Editorial JA 9/2018

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    #MeTwo


    Mesut Özil spielt nicht mehr für die deutsche Fußballnationalmannschaft. Mit dem Satz »Wenn wir gewinnen bin ich Deutscher, wenn wir verlieren Migrant« hat er eine Diskussion über Migration und Rassismus ausgelöst, die unter dem Hashtag #MeTwo geführt wird. Der Fall von Mesut Özil entzieht sich einer einfachen Schwarz-Weiß-Betrachtung. Der Auftrag des Grundgesetzes ist klar formuliert: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden« (Art. 3 III 2 GG).
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