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  • JA Editorial 1/2020

    Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg

    Modernisierung des Strafverfahrens?

    Im November 2019 hat der Bundestag ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Unter einer Vielzahl von – eher kleineren – Änderungen sind hier insbesondere auch gewisse Verschärfungen des Richterablehnungsrechts sowie des Beweisantragsrechts zu verzeichnen; auf diese und weitere Änderungen wird in einem der Folgehefte auch in einem Einführungsaufsatz eingegangen werden. Speziell die Änderungen im Ablehnungs- und Beweisantragsrecht betreffen dabei zwar bereits lange und umfangreich diskutierte Materien; ob freilich allein der Umstand, dass insoweit Änderungen vorgenommen worden sind, die Bezeichnung als »Modernisierung« gerechtfertigt erscheinen lässt, erscheint durchaus zweifelhaft. In der Tendenz ist hier eine weitere Zurückschneidung von insbesondere Beschuldigtenrechten zu verzeichnen, die im konkreten Fall zwar keine wirklich dramatischen Ausmaße annimmt, sich aber in eine entsprechende Tendenz der letzten Jahre einfügt. Wirklich der »Modernisierung« dient dagegen vielleicht das in das gleiche Änderungsgesetz eingefügte neue Gerichtsdolmetschergesetz, da der Anteil Sprachfremder im Strafverfahren zunimmt (lesenswert zu den damit zusammenhängenden Problemen aus neuester Zeit Kulhanek, Die Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigen im Strafverfahren, 2019). 
     
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  • JA Editorial 12/2019

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    Weihnachtsbuchempfehlung der JA 2019

    Umbrüche, Zeitenwenden also, erkennt man in der Regel erst in der Retrospektive. Wir durchleben derzeit eine Zeit des Paradigmenwechsels. Jedenfalls schwinden alte Gewissheiten. Klimawandel, Entscheidungsfindung durch Algorithmen, Aufstieg von autoritären Regierungen und der AfD in Deutschland; Brexit und ein Europa, dessen Rule of Law in zunehmendem Umfang von einigen Mitgliedstaaten infrage gestellt wird; ein Präsident Trump, der Anstands- und Schamlosigkeit zum politischen Programm macht; religiöser Fundamentalismus, um nur einige Stichworte zu nennen. Auch Black Letter Law ist niemals unbeeinflusst von den geistigen Strömungender Zeit. Oder in den Worten des  Bundesverfassungsgerichts: Auch Gesetze sind durch einen Wandel der sozialen Verhältnisse und gesellschaftspolitischer Anschauungen einem Alterungsprozess unterworfen. Dem muss bei der Auslegung Rechnung getragen werden (NJW 2004, 2662). Die diesjährige Weihnachtsbuchempfehlung befasst sich mit vier Büchern zu Umbrüchen und zwei Büchern, die sich unter jedem Tannenbaum gut machen.
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  • JA Editorial 11/2019

    Rechtsanwalt Dr. Dr. Jürgen Rühmann, Vizepräsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes a.D., Präsident des Sächsischen Finanzgerichts a.D.

    Revolution im Wahlprüfungsrecht? – Ein kleiner Schritt …


    Die AfD stellte ihre Landesliste für die sächsische Landtagswahl am 1.9. 2019 auf. Dabei reichte ihr das geplante eine Wochenende nicht, weshalb sie das Verfahren ab Platz 19 an einem weiteren Wochenende, rund einen Monat später, fortsetzte. Wie schon für die ersten 18 Plätze führte sie bis einschließlich Platz 30 jeweils eine Einzelwahl durch. Da es aber wieder zeitlich knapp zu werden drohte, änderte sie das Wahlverfahren ab Platz 31 bis Ende (Platz 61) in eine Gruppenwahl.
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  • Editorial JA 10/2019

    Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg

    Die Unternehmenssanktionen kommen (wohl)

     
    Ende August hat das BMJV einen Entwurf für ein neues »Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität« vorgelegt. Damit ist nun ein gesetzgeberischer Vorschlag zu einer Thematik gemacht, die in der Strafrechtswissenschaft schon seit Jahrzehnten immer wieder diskutiert worden ist (vgl. dazu auch bereits auch Vogel JA 1/2012, I) und in den vergangenen Monaten auch vonseiten der Praxis (und dabei nicht zuletzt der Wirtschaftsverbände) mit großem Interesse betrachtet worden ist. Gegenwärtig befindet sich das deutsche Strafrecht nahezu in einer »Außenseiterrolle«, da es kein Strafrecht für juristische Personen gibt. Jenseits der Frage, ob ein solches angesichts der Möglichkeit einer Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG überhaupt notwendig ist, sind insbesondere vonseiten der Wissenschaft traditionell über viele Jahre hinweg Einwände etwa mit Blick auf die Handlungs- und Schuldfähigkeit juristischer Personen erhoben worden.

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  • Editorial JA 9/2019

    Prof. Dr. Christian Wolf, Universität Hannover

    Mehr Ökonomie, bitte


    In Berlin wird diskutiert, ob man die großen Wohnungsbaugesellschaften, wie die Deutsche Wohnen AG mit 163.000 Wohnungen, nicht nach Art. 15 GG sozialisieren kann. Damit soll der Wohnungsmisere entgegengewirkt werden. Als Vorbild wird heute in der Diskussion gern auf die Gemeindebauten in Wien verwiesen. Die Stadt Wien hat in der ersten Republik nach dem 1. Weltkrieg begonnen, eine ganze Reihe von Wohnblöcken zu erstellen, die bis heute im Eigentum der Gemeinde Wien stehen. Gut ein Viertel der Bevölkerung Wiens lebt in den Gemeindebauten. Darunter ist eine Reihe architektonisch höchst beachtenswerter Wohnbauten entstanden, die heute unter Denkmalschutz stehen: der Karl-Seitz-Hof, der Karl-Marx-Hof oder der George-Washington-Hof.
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