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  • JA Editorial 5/2020

    Prof. Dr. Christoph Schönberger, Konstanz

    Die Demokratie in den Zeiten der Pandemie

    Plötzlich ist alles anders geworden. Die Corona-Pandemie hat Deutschland erreicht und im März 2020 binnen kurzer Zeit dazu geführt, dass das gesellschaftliche Leben aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend zum Erliegen gekommen ist. Im Zeichen der Pandemie haben die Bundesländer in Absprache mit dem Bund die einschneidendsten Freiheitsbeschränkungen der Nachkriegsgeschichte verhängt, in einigen Bundesländern als Ausgangsverbote, ansonsten meist als Kontaktverbote. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, zwischenmenschliche Begegnungen und Berührungen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, und dadurch die medizinische Infrastruktur so auszubauen, dass eine Behandlung ernsthaft Erkrankender sichergestellt bleibt.

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  • JA Editorial 4/2020

    Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Regensburg

    »Zum großen Bösen kamen die Menschen nie mit einem großen Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung. Erst wird gesagt, dann wird getan.«

    (Michael Köhlmeier am 4.5. 2018 zum Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus in der Wiener Hofburg)

    Viele kleine Schritte kennzeichneten das Erstarken des Faschismus zwischen den beiden großen Kriegen des 20. Jahrhunderts, zumal in Deutschland und Italien. Seit Jahren nehmen in vielen Ländern die antidemokratischen repressiven Kräfte verstärkt zu. Anstatt dass die Bürger dem Staat Macht übertragen, damit er ihre Rechte schützt, geht im faschistischen Staat alle Macht vom Führer aus; die Regierung herrscht, der Bürger hat zu dienen (lesenswert zu alledem Albright, Faschismus. Eine Warnung, 2018).
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  • JA Editorial 3/2020

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    »The Court should never be influenced by the weather of the day but inevitably they will be influenced by the climate of the era.«

    (Professor Paul A. Freund)

    Fridays for Future hat die Gerichtssäle erreicht. Genauer gesagt werden schon seit einiger Zeit vor Gericht Klimaklagen erhoben. Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wurde die Grundlage geschaffen, mit der Umweltverbände Vollzugsdefizite der Verwaltung vor Gericht bringen können. Insbesondere die Deutsche Umwelthilfe hat als klageberechtigter Verband eine Reihe von Urteilen gegen Kommunen erstritten. Materiell-rechtliche Grundlage für die Klagen waren die durch EU-Richtlinien bestimmten Luftreinhaltungsgrenzwerte. Werden diese nachhaltig überschritten, sind Luftreinhaltungspläne aufzustellen. Im Grunde wird mit dem Rechtsbehelfssystem nur das erstritten, wozu die zuständigen Behörden ohnehin verpflichtet wären. In den Gerichtsverfahren wird die Abwägung zwischen unterschiedlichen Rechtsgütern nicht neu vermessen, sondern die europarechtlich gebotenen Handlungen werden eingeklagt. Verwaltungsvollzugsdefizite!

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  • JA Editorial 2/2020

    VRiBVerwG a.D. Prof. Dr. Rüdiger Rubel, Frankfurt a.M.

    Schneller, schlanker, besser? 60 Jahre Verwaltungsgerichtsordnung

    Die Verwaltungsgerichtsordnung wird 60! 1960 ersetzte sie einen verwaltungsprozessualen Flickenteppich: Unterschiedliches Landesrecht hatte bis dahin die beiden ersten verwaltungsgerichtlichen Instanzen geregelt, ein Bundesgesetz das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nun machte der Bund für den Verwaltungsprozess erstmals umfassend von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch. Die Bezeichnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als »Schlussstein des Rechtsstaats« (Richard Thoma) hatte jetzt auch in formaler Hinsicht ihre Berechtigung.

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  • JA Editorial 1/2020

    Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg

    Modernisierung des Strafverfahrens?

    Im November 2019 hat der Bundestag ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Unter einer Vielzahl von – eher kleineren – Änderungen sind hier insbesondere auch gewisse Verschärfungen des Richterablehnungsrechts sowie des Beweisantragsrechts zu verzeichnen; auf diese und weitere Änderungen wird in einem der Folgehefte auch in einem Einführungsaufsatz eingegangen werden. Speziell die Änderungen im Ablehnungs- und Beweisantragsrecht betreffen dabei zwar bereits lange und umfangreich diskutierte Materien; ob freilich allein der Umstand, dass insoweit Änderungen vorgenommen worden sind, die Bezeichnung als »Modernisierung« gerechtfertigt erscheinen lässt, erscheint durchaus zweifelhaft. In der Tendenz ist hier eine weitere Zurückschneidung von insbesondere Beschuldigtenrechten zu verzeichnen, die im konkreten Fall zwar keine wirklich dramatischen Ausmaße annimmt, sich aber in eine entsprechende Tendenz der letzten Jahre einfügt. Wirklich der »Modernisierung« dient dagegen vielleicht das in das gleiche Änderungsgesetz eingefügte neue Gerichtsdolmetschergesetz, da der Anteil Sprachfremder im Strafverfahren zunimmt (lesenswert zu den damit zusammenhängenden Problemen aus neuester Zeit Kulhanek, Die Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigen im Strafverfahren, 2019). 
     
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