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JA Editorial 5/2020

Prof. Dr. Christoph Schönberger, Konstanz

Die Demokratie in den Zeiten der Pandemie

Plötzlich ist alles anders geworden. Die Corona-Pandemie hat Deutschland erreicht und im März 2020 binnen kurzer Zeit dazu geführt, dass das gesellschaftliche Leben aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend zum Erliegen gekommen ist. Im Zeichen der Pandemie haben die Bundesländer in Absprache mit dem Bund die einschneidendsten Freiheitsbeschränkungen der Nachkriegsgeschichte verhängt, in einigen Bundesländern als Ausgangsverbote, ansonsten meist als Kontaktverbote. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, zwischenmenschliche Begegnungen und Berührungen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, und dadurch die medizinische Infrastruktur so auszubauen, dass eine Behandlung ernsthaft Erkrankender sichergestellt bleibt.

Diese einmalige Krisensituation setzt auch die Demokratie einer großen Belastungsprobe aus. Das gilt nicht nur für Länder wie Ungarn, wo die Demokratie schon zuvor von autoritären Tendenzen gefährdet war und Ministerpräsident Orbán nun im Zeichen der Pandemie durch Ermächtigungsgesetzgebung den Umbau des Verfassungssystems hin zu einer kaum noch verhüllten Diktatur vorantreibt. Es gilt in anderer Weise vielmehr auch für gefestigte Demokratien wie die Bundesrepublik Deutschland, wo die Demokratie zwar durch die Viruskrise nicht existenziell gefährdet, aber doch einstweilen ihres alltäglichen gesellschaftlichen Fundaments beraubt wird. Wenn Menschen sich nicht mehr öffentlich versammeln dürfen, weder für eine Demonstration noch für einen Gottesdienst oder schlicht ein Kneipengespräch, fehlt der Demokratie nämlich die gesellschaftliche Basis der alltäglichen Interaktion ihrer Bürger untereinander. Allein die Massenmedien und das Internet ermöglichen jetzt noch einen Austausch von Meinungen, dem aber das Element des persönlichen Aufeinandertreffens in der physischen Welt fehlt.

Eine besondere Herausforderung stellt die Pandemie dabei auch für die wichtigsten Versammlungen der Demokratie dar, die Parlamente. Die Plenarsitzung des Parlaments ist das Herzstück der demokratischen Staatsorganisation. Insbesondere für den aus Gründen eines dringend reformbedürftigen Wahlrechts auf 709 Mitglieder aufgeblähten Bundestag wird aber unter den Bedingungen der Pandemie jede traditionelle Plenarsitzung zur Hochrisikoveranstaltung. Vor diesem Hintergrund sind Überlegungen aufgekommen, durch Verfassungsänderung die auf den Verteidigungsfall bezogene Notstandsverfassung des Grundgesetzes auch bei Seuchengefahr anwendbar zu machen. Konkret würde das Folgendes bedeuten: Könnte der Bundestag wegen Seuchengefahr nicht zusammentreten oder wäre er nicht beschlussfähig, so träte an seine Stelle ein Notausschuss, der nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammengesetzt würde, aber deutlich kleiner wäre und im Geheimen tagen würde. Derartige Vorschläge sind aber kein taugliches Lösungskonzept für die gegenwärtige Krise. Denn der Bundestag ist durchaus noch handlungsfähig. So hat er denn auch bereits am 25.3. 2020 seine Geschäftsordnung geändert und das Quorum für die Beschlussfähigkeit für die Zeit der Krise auf mehr als ein Viertel der Mitglieder herabgesetzt. Im Alltag des Bundestages kann im Konsens der Fraktionen zudem mit noch deutlich weniger anwesenden Abgeordneten gearbeitet werden, zumal sich durch »Pairing«-Absprachen sicherstellen lässt, dass bei Abstimmungen die bestehenden politischen Mehrheitsverhältnisse gewahrt bleiben. Ähnliches gilt im Grundsatz auch für die Landesparlamente. Die Fortsetzung der öffentlichen Tätigkeit des Bundestages und der Landesparlamente ist trotz aller Schwierigkeiten durchaus praktisch möglich.

Sie ist während dieser Krisenzeit auch besonders nötig. Denn in solchen Zeiten entsteht immer ein immenser Zeitdruck und eine Tendenz zur Verselbstständigung von Regierung und Verwaltung. Die weitgehenden und verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaften Verordnungsermächtigungen nach dem novellierten Bundesinfektionsschutzgesetz zeigen diese Tendenz mehr als deutlich an. Gerade deshalb braucht es in solchen Zeiten mehr denn je die kritische Begleitung des Krisenmanagements durch den Bundestag und die Landesparlamente, wo Nachfragen gestellt, Begründungen eingefordert und Lösungsalternativen formuliert werden können. Je länger die einschneidenden Freiheitsbeschränkungen für die gesamte Bevölkerung andauern, desto nötiger ist es, dass sie immer wieder Gegenstand parlamentarischer Diskussion sind. Die parlamentarische Rückbindung leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz dieser Maßnahmen durch die Bevölkerung. Die alte Grundidee parlamentarischer Repräsentation, dass nämlich Abgeordnete physisch anwesend sind und zusammenkommen, um für die abwesenden Bürger zu diskutieren und zu entscheiden, gewinnt in der Viruskrise eine ungeahnte neue Bedeutung. Denn nun versammeln sich die Parlamentarier in Zeiten, in denen die Bürger sich nicht länger versammeln können. Wo die Bürger in eine zwangsweise Privatheit abgedrängt sind und sich im Alltag nur noch aus misstrauischer epidemiologischer Distanz begegnen, bleibt die Versammlung der Abgeordneten im Parlament der letzte Ort der Interaktion der demokratischen Gemeinschaft. Dieser Ort war nie wichtiger als in den Zeiten der Pandemie.

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