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  • Editorial JA 10/2018

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    50 Jahre Juristische Arbeitsblätter– Jurastudium damals und heute

     
    Die Juristischen Arbeitsblätter werden 50 Jahre alt. Vor 50 Jahren liefen die Vorbereitungen für die neue Ausbildungszeitschrift auf Hochtouren, damit zum 1.1. 1969 das erste Heft der JA erscheinen konnte. Die damaligen Herausgeber, der Strafrechtslehrer Hermann Blei, Freie Universität Berlin, der Zivilrechtslehrer Dieter Henrich, Regensburg, und der Staatsrechtslehrer Roman Herzog, Verwaltungshochschule Speyer, schrieben im Vorwort zu Heft Nummer 1 der JA:

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  • Editorial JA 9/2018

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    #MeTwo


    Mesut Özil spielt nicht mehr für die deutsche Fußballnationalmannschaft. Mit dem Satz »Wenn wir gewinnen bin ich Deutscher, wenn wir verlieren Migrant« hat er eine Diskussion über Migration und Rassismus ausgelöst, die unter dem Hashtag #MeTwo geführt wird. Der Fall von Mesut Özil entzieht sich einer einfachen Schwarz-Weiß-Betrachtung. Der Auftrag des Grundgesetzes ist klar formuliert: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden« (Art. 3 III 2 GG).
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  • Editorial JA 8/2018

    Prof. Dr. Miriam Hartlapp, Freie Universität Berlin Dr. Andreas Hofmann, Freie Universität Berlin

    Hilfreich oder hinderlich? EU Soft Law in der nationalen Praxis


    Institutionen der Europäischen Union nutzen in ihrer Politikgestaltung zunehmend »Soft Law«, also rechtlich nicht bindende Dokumente wie Empfehlungen, Mitteilungen, Leitlinien oder Handbücher. Der Anwendungsbereich solcher Dokumente ist groß. Empfehlungen werden einerseits dort eingesetzt, wo die Europäische Union nur über wenige gesetzgebende Kompetenzen verfügt, wie etwa in der Arbeitsmarkt- oder Szialpolitik. Ziel ist es, auch in Bereichen mit begrenzten gemeinschaftlichen Kompetenzen Impulse in der Politikgestaltung zu setzen. Andere Soft-Law-
    Dokumente begleiten bindende Rechtsakte, deren Umfang weitreichend und deren Inhalt komplex ist, wie etwa europäische Naturschutzvorgaben, europäisches Kartellrecht, oder Regelungen zur Finanzmarktaufsicht und Vergabe öffentlicher Aufträge.
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  • Editorial JA 7/2018

    Prof. Dr. Christian Fahl, Universität Greifswald

    Was das BVerfG für die Reichsbürger kann


    Das BVerfG genießt zu Recht großes Ansehen in Deutschland und der Welt. Manchmal greift es aber auch daneben. Und das kann dann schlimme Folgen haben.

    Eine Gruppe von Verwirrten, die sich »Reichsbürger« nennt und die Institutionen der Bundesrepublik Deutschland, die sie »GmbH« nennen, nicht anerkennt, ist in aller Munde und bereitet den Behörden zunehmend Probleme, indem sie Steuern und Bußgeldbescheide nicht bezahlen, ihre Ausweispapiere wegwerfen und sich selbst Fantasieausweise ausstellen (keine Urkundenfälschung gem. § 267 StGB, da sie gerade nicht den Anschein erwecken, von einer bundesdeutschen Behörde zu stammen), eigene Flaggen hissen (straflos, solange nicht Fahnen und Symbole benutzt werden, die unter § 130 StGB fallen) usw.

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  • Editorial JA 6/2018

    Prof. Dr. Christian Wolf, Hannover

    Prozesskostenhilfe oder Pro Bono


    Prozesskostenhilfe klingt nach Hartz IV und erinnert einen an lange, abgenutzte Büroflure und schäbige Stühle im Wartebereich, Pro Bono hingegen nach Glamour, Charity-Event und gutem Gewissen. Muss nicht Harvey Specter in Suits auch hin und wieder Pro-Bono-Fälle machen? Pro Bono: die Welt der verchromten großformatigen Buchstaben, die auf einer Marmorwand den Kanzleinamen edel formen. Prozesskostenhilfe: die Welt von bürokratischen Formularen auf Umweltpapier. 
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