Editorial JA 2/2019
Richter a.D. Prof. Dr. Dr. Paul Tiedemann
Klinisches Jurastudium – Recht für echte Menschen
Zwei Tage nach dem Zweiten Staatsexamen nahm ich als freier Mitarbeiter meine Tätigkeit in einer kleineren Anwaltskanzlei auf. Schon am folgenden Tag saß ich einem erbosten Ehepaar gegenüber, das rechtliche Hilfe in einem Nachbarschaftsstreit suchte. Ich sicherte ihnen ein ffektives Vorgehen zu, machte allerdings darauf aufmerksam, dass sie zunächst einen Vorschuss zu leisten hätten. Darauf wollten sie von mir wissen, was für ein Betrag da auf sie zukäme. Mit dieser Frage hatte ich nicht gerechnet.
Klinisches Jurastudium – Recht für echte Menschen
Zwei Tage nach dem Zweiten Staatsexamen nahm ich als freier Mitarbeiter meine Tätigkeit in einer kleineren Anwaltskanzlei auf. Schon am folgenden Tag saß ich einem erbosten Ehepaar gegenüber, das rechtliche Hilfe in einem Nachbarschaftsstreit suchte. Ich sicherte ihnen ein ffektives Vorgehen zu, machte allerdings darauf aufmerksam, dass sie zunächst einen Vorschuss zu leisten hätten. Darauf wollten sie von mir wissen, was für ein Betrag da auf sie zukäme. Mit dieser Frage hatte ich nicht gerechnet. Unter steigendem Blutdruck und hörbarem Herzschlag schlug ich den Schönfelder auf und suchte in den Tabellen der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RGO) nach der zutreffenden Gebühr. Da dies das erste Mal war, dass ich überhaupt die RGO zu lesen versuchte, vertat ich mich prompt und nannte den Mandanten eine Gebühr, die zehnmal höher war, als jene, die sie nach dem Gesetz eigentlich hätten zahlen müssen. Zuerst guckten sie etwas betroffen, doch dann waren sie einverstanden. Ein Rechtsanwalt, der so teuer war, musste wohl auch besonders gut sein. Sie unterschrieben die Vollmacht und leisteten
den Vorschuss sofort in bar. Noch am Nachmittag desselben Tages boten mir die Anwälte einen unbefristeten Arbeitsvertrag an.
Die Chance, aufgrund solider Ahnungslosigkeit eine steile juristische Karriere machen zu können, wird den Studierenden der Refugee Law Clinic an der Universität Gießen wahrscheinlich eher verwehrt bleiben. Denn sie lernen schon während ihres Studiums den persönlichen und mündlichen Umgang mit Mandanten und werden deshalb später auch in einer Situation wie der beschriebenen nicht in Panik geraten. Sie werden also wohl eher Karriere machen, weil sie ihr Handwerk beherrschen und nicht, weil sie es nicht beherrschen. Zudem werden sie das juristischeHandwerk eher im Geiste gesellschaftlicher Verantwortung für Menschenrechte und einer geschulten Sensibilität ür die benachteiligten Bevölkerungsgruppen in unserer Gesellschaft wahrnehmen.
Die Universität Gießen war die erste deutsche Universität, die in ihrem Lehrangebot eine Refugee Law Clinic (RLC) angeboten hat. Ähnlich wie Medizinstudenten in den klinischen Semestern am realen Krankenbett ausgebildet werden, werden hier Juristen in realen Beratungsgesprächen mit echten rechtsuchenden Menschen ausgebildet. Zugleich leisten sie damit Rechtshilfe für jene, denen das Geld für die Beauftragung eines Rechtsanwalts fehlt.
Seit dem Wintersemester 2007/2008 bildet die RLC Gießen inzwischen die zwölfte Generation von Absolventen aus. Diese langjährige Erfahrung hat sie den RLC-Projekten voraus, die inzwischen auch an anderen Universitäten in Deutschland entstanden sind. Im November 2018 hatte die Bundesvereinigung der Refugee Law Clinics in Deutschland 33 Mitglieder. Allerdings sind darunter viele, die allein auf studentischen Initiativen beruhen, welche von ihren Universitäten nur sehr spärliche Unterstützung empfangen und daher nur sehr beschränkt in der Lage sind, eine qualitativ gehaltvolle Ausbildung zu gewährleisten.
In Gießen startet das Ausbildungsprogramm immer im Wintersemester mit einer Vorlesung (zwei Wochenstunden) zu den rechtlichen Grundlagen des internationalen, europäischen und deutschen Asylrechts, die mit einer Klausur abgeschlossen wird. Parallel dazu nehmen die Studierenden an einer Projektgruppe teil, deren Aufgabe darin besteht, ein Begleitprogramm zu organisieren, in dessen Rahmen Exkursionen vorgenommen und Experten auch aus anderen Disziplinen zu Vorträgen eingeladen werden.
Im Anschluss an das Wintersemester absolvieren die Studierenden ein einmonatiges Praktikum vornehmlich in Anwaltsbüros, aber auch bei NGOs, dem BAMF, dem Verwaltungsgericht oder im Ausland. Die theoretische Ausbildung endet mit einem Seminar im Sommersemester, in dem die rechtliche Aufarbeitung der Praktikumserfahrungen im Vordergrund steht, und mit Übungen zu Fällen aus der anwaltlichen Praxis.
Die Beratungstätigkeit beginnt zunächst in Tandems mit Studierenden, die bereits Beratungserfahrungen gesammelt haben. In der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen werden für die verschiedenen Sprachgruppen allgemeine Informationen über den Gang des Asylverfahrens vermittelt. Im Anschluss daran nehmen die Asylsuchenden selbst Kontakt mit den Studierenden auf, um von ihnen auf die Anhörung vor dem Bundesamt vorbereitet zu werden.
Die in der Beratung tätigen Studierenden treffen sich einmal monatlich zu einer Supervision unter Leitung eines Volljuristen (Rechtsanwalts), um über die Fälle zu sprechen, die sie gerade betreuen. Außerdem bietet die RLC auch eine psychologische Supervision an, in der es um Fragen zur eigenen Rolle als Beratende im Rechtssystem und deren Interpretation vor dem Hintergrund des eigenen politisch-sozialen Wertesystems geht, aber auch um die Herausforderungen im Kontext der (manchmal überzogenen) Erwartungen der Ratsuchenden sowie um den Umgang mit traumatisierten Ratsuchenden (www.refugeelawclinic.de).