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JA Editorial 4/2020

Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Regensburg

»Zum großen Bösen kamen die Menschen nie mit einem großen Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung. Erst wird gesagt, dann wird getan.«

(Michael Köhlmeier am 4.5. 2018 zum Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus in der Wiener Hofburg)

Viele kleine Schritte kennzeichneten das Erstarken des Faschismus zwischen den beiden großen Kriegen des 20. Jahrhunderts, zumal in Deutschland und Italien. Seit Jahren nehmen in vielen Ländern die antidemokratischen repressiven Kräfte verstärkt zu. Anstatt dass die Bürger dem Staat Macht übertragen, damit er ihre Rechte schützt, geht im faschistischen Staat alle Macht vom Führer aus; die Regierung herrscht, der Bürger hat zu dienen (lesenswert zu alledem Albright, Faschismus. Eine Warnung, 2018).
Erschreckend stellt das 21. Jahrhundert unter Beweis, was es für ein großer Fehler wäre, den Faschismus ausschließlich als ein historisches Phänomen zu begreifen (dazu lesenswert Eco, Der ewige Faschismus, 2020). Denn die hasserfüllte Rhetorik wiederholt sich, und jeder Tote auf der langen Liste ihrer Opfer dient dem politischen Ziel der Rechtsextremen: dem Einschüchtern und Beseitigen von Migranten und »Andersartigen«. Die Juden eignen sich dazu besonders, weil sie zwar zur Kultur des eigenen Landes gehören, zugleich aber als »Andersartige« und als Minderheit identifizierbar sind. Auf die Worte folgen dann die Taten. Oder sogar nur Taten statt Worte. Programmatisch heißt es in der nach dem Auffliegen des NSU bekannt gewordenen »Paulchen-Panther«-DVD: »Der NSU werden nicht durch viele Worte auf uns aufmerksam machen – sondern durch Taten« (Fehler im Original).

Die Bluttaten der vergangenen Monate kommen nicht aus dem Nichts, sondern folgen aus einem dumpfen Hass und Wahn, wie er jeder terroristischen Gewalttat zugrunde liegt. Den ideologischen Überbau bekommen die Täter per Internet frei Haus geliefert.

Seit längerem fällt im Internet wie in den sozialen Medien eine zunehmende Verrohung der Kommunikation auf. Aggressivität, Einschüchterung, Bedrohung wie der Aufruf zu Gewalt erfolgen vor allem gegenüber gesellschaftlich und/oder politisch engagierten Personen und gehören gleichsam schon zum Alltag. Damit sind der freie Meinungsaustausch und mit ihm die Meinungsfreiheit in unserer Demokratie massiv gefährdet. Den politischen Diskurs in unserer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft gilt es jetzt verstärkt zu schützen.

Einen wichtigen Baustein bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz bildet seit 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Der mit diesem Gesetz eingeschlagene Weg, soziale Netzwerke in die Verantwortung zu nehmen, zeigt durch das Löschen strafbarer Inhalte Erfolge. Darüber hinaus ist es aber nötig, strafbare Inhalte auch der Strafverfolgung zuzuführen. Daher will die Bundesregierung mit ihrem »Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität« die dem NetzDG unterliegenden Anbieter sozialer Netzwerke verpflichten, bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden, damit von dort aus die Strafverfolgung durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden veranlasst werden kann.

Die hierfür erforderliche Neuausrichtung des StGB soll im Wesentlichen durch eine Änderung des § 241 StGB (Bedrohung) aber auch anderer Strafbestimmungen und im Bereich der StPO unter anderem durch die §§ 100g, 100j und 100a erfolgen. In § 46 StGB (Grundsätze der Strafzumessung) sollen antisemitische Motive des Täters ausdrücklich als weiteres Beispiel für menschenverachtende Beweggründe und Ziele genannt werden, die bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen sind.

Solange IP-Adressen sich einfach verschleiern lassen, wird sich eine Meldepflicht wohl nicht als Wunderwaffe erweisen. Aber auch wenn nur die unvorsichtigen Täter ermittelt werden, wäre das schon ein Mehr gegenüber der jetzigen Rechtslage.

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