IRZ, Heft 3, März 2026, S. 103
Die Europäische Beratergruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) hat am 6. Februar 2026 ein Dokument mit dem Titel
„EFRAG Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities“ veröffentlicht. Es soll die bereits im März 2022 veröffentlichte Beschreibung der Mindestschritte ergänzen, die vom EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) bei der Entwicklung der
European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einzuhalten sind. Während für die Finanzberichterstattung ein gründlicher Konsultationsprozess angewendet wird, war dieser bisher nur sehr allgemein in den internen Regeln von EFRAG beschrieben. Um diese Uneinheitlichkeit zu beseitigen, wurde nun auch der Konsultationsprozess für den Bereich Finanzberichterstattung formalisiert.