WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 7/8, Juli/August 2025, S. 288
Der IASB hat am 23. Juni 2025 eine überarbeitete Fassung seines Leitliniendokuments (IASB Practice Statement) zur Lageberichterstattung veröffentlicht. Es soll Verbesserungen bei Lageberichten und ähnlichen Berichten erzielen, einschließlich einer stärkeren globalen Angleichung der Vorschriften.
Das überarbeitete Leitliniendokument enthält Vorschriften für die Lageberichterstattung und erläutert, wie diese Vorschriften erfüllt werden können. Es ist in zwei Teile untergliedert:
- Teil A enthält allgemeine Vorschriften und Leitlinien, die für die Lageberichterstattung insgesamt gelten.
- Teil B umfasst Regelungen für spezifische Inhaltsbereiche, die in den Lagebericht aufzunehmen sind. Dabei handelt es sich zunächst um das Geschäftsmodell des Unternehmens, die Strategien zur Weiterentwicklung dieses Geschäftsmodells, die notwendigen Ressourcen zur Umsetzung des Geschäftsmodells sowie dessen Risiken und Chancen. Darüber hinaus sind Faktoren und Trends im externen Unternehmensumfeld zu analysieren und deren Auswirkungen auf das Unternehmen zu beurteilen. Schließlich ist auch auf die finanzielle Leistung und die Finanzlage des Unternehmens einzugehen.
Das Leitliniendokument ist kein verbindlicher Standard und durchläuft dementsprechend nicht das EU-Endorsement-Verfahren. Für IFRS-Anwender in der EU ist es ohnehin nur von begrenzter Relevanz, da hier europäische und nationale Vorgaben zur Lageberichterstattung zur Anwendung gelangen.
Das überarbeitete Leitliniendokument tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 23. Juni 2025 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Verlautbarung enthält keine Übergangsvorschriften.