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IRZ-Nachrichten zu IFRS und US-GAAP


  • Umsetzung der Nachhaltigkeitstransformation – Wesentliche  Impulse anlässlich der Schmalenbach-Tagung vom 18.4.2024 in Köln

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BC 5/2024

    Mit praktischen Umsetzungsproblemen der Nachhaltigkeitstransformation befasste sich ein Programmteil der renommierten Schmalenbach-Tagung 2024, die zum Generalthema Nachhaltigkeitsberichterstattung am 18.4.2024 in Köln stattfand. Unter dem Titel „Messen, Managen, Berichten und Prüfen von nicht-finanziellen Informationen in Unternehmen aller Größenordnungen“ wurde über Erfahrungen berichtet.

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  • (Rückwirkende) Anwendung der neuen Schwellenwerte

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Michael Vodermeier und Dr. Felix Krauß, BC 5/2024

    Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) hat der Bundestag im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt, was vom Bundesrat abschließend gebilligt wurde. Die Gesetzesverkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes stehen noch aus.

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  • IASB veröffentlicht IFRS 18 Darstellung und Angaben in Abschlüssen

    DRSC, Meldung v. 10. April 2024
    Der International Accounting Standards Board (IASB) hat gestern den neuen Standard IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements veröffentlicht.
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  • Abweichender Wertaufhellungszeitraum bei Konzernabschluss und Jahresabschluss des Tochterunternehmens

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic, BC 5/2024


    Bei der Erstellung des Konzernabschlusses muss zwischen Ereignissen nach dem Abschlussstichtag, die neue Erkenntnisse liefern, und solchen, die neue Verhältnisse begründen, unterschieden werden. Während wertaufhellende Ereignisse im Abschluss berücksichtigt werden müssen, dürfen wertbegründende Ereignisse nicht einbezogen werden. Mit dieser Fragestellung hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) im Heft Life 02/2024 in Bezug auf einen abweichenden Wertaufhellungszeitraum im Jahresabschluss sowie Konzernabschluss eingehend beschäftigt.

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  • IASB schlägt verbesserte Informationen zu Unternehmenszusammenschlüssen vor

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 155

    Der IASB (International Accounting Standards Board) hat am 14. März 2024 den Entwurf IASB/ED/2024/1 „Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IAS 36)“ veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Neuerungen enthalten keine Änderungen der nach IFRS 3 vorgeschriebenen Erwerbsbilanzierung selbst, sollen aber die Unternehmen verpflichten, den Anwendern Informationen zur Verfügung zu stellen, die ihnen eine bessere Beurteilung des Erfolgs von Unternehmenszusammenschlüssen einschließlich der Effektivität und Effizienz der durch die Unternehmensleitung für die Unternehmenserwerbe eingesetzten wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens ermöglichen sollen.

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  • IFRS-Stiftung gibt Wiederernennung ihres Vorsitzenden bekannt

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 155

    Die IFRS-Stiftung hat am 4. März 2024 bekanntgegeben, dass Erkki Liikanen für eine dritte Amtszeit bis zum September 2027 zum Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung berufen worden ist. 

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  • IASB- und ISSB-Arbeitsprogramm

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 155

    Gegenüber dem in IRZ 3/2024 erläuterten Stand des zusammengefassten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (IRZ 2024, 111) haben sich im Zusammenhang mit weiteren Sitzungen der Boards im Wesentlichen nur einige zeitliche Verschiebungen und Präzisierungen bei den laufenden Projekten in den Projektkategorien „Standardsetzung“ (neun Projekte), „Standardpflege“ (fünfzehn Projekte), „Forschung“ (drei Projekte), „Taxonomie“ (vier Projekte), „Strategie und Governance“ (ein (ISSB-)Projekt) sowie „Anwendungsfragen“ (Agendaentscheidungen des IFRS IC; drei Projekte) ergeben. In der Kategorie „Nachhaltigkeit“ (Sustainability) werden ein Taxonomieprojekt und ein Agendakonsultationsprojekt geführt (Stand: 26. März 2024). 

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  • EFRAG veröffentlicht zweite Q&A-Publikation zu ESRS-Fragestellungen

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 156

    Nachdem EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) im Oktober 2023 eine Plattform für Fragen zur Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an EFRAG eingerichtet hatte, wurde am 1. März 2024 ein zweites Set an Antworten zu zwölf Fragen in einer entsprechenden englischsprachigen Publikation veröffentlicht. 

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  • Übernahmeprozess in der EU

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 156

    Im abgelaufenen Monat gab es bei der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) keine Zwischenschritte im Rahmen des europäischen Komitologieverfahrens für die IFRS. 

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  • IDW veröffentlicht Entwurf einer Modulverlautbarung zur Nachhaltigkeitsbe-richterstattung

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 156

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 6. März 2024 den ersten Entwurf einer Modulverlautbarung über die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht, die die Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen ESRS unterstützen sollen.

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  • FAF/FASB: Standardsetzungsaktivitäten

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 156

    Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat im abgelaufenen Monat eine endgültige Verlautbarung zur Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards in den USA veröffentlicht:

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  • BMJ veröffentlicht Referentenentwurf zur CSRD-Umsetzung

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 4, April 2024, S. 156

    Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 25. März 2024 den Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht veröffentlicht. Die CSRD, die bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umzusetzen ist, verpflichtet – zeitlich gestaffelt – eine Vielzahl von deutschen Unternehmen erstmals zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts. 

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  • IASB veröffentlicht Entwurf für Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten

    DRSC, Meldung v. 14. März 2024
    Der IASB hat heute den Entwurf ED/2024/1 Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment veröffentlicht (IASB News).
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  • IDW veröffentlicht Entwurf einer ESRS-Modulverlautbarung

    IDW, Presseinformation v. 6. März 2024
    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat erstmals eine ESRS-Modulverlautbarung entwickelt, die Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützt. Anlass ist der von der Europäischen Kommission veröffentlichte erste Satz der ESRS, der bereits für 2024 von bestimmten Unternehmen angewendet werden muss.
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  • EFRAG veröffentlicht zweite ESRS-Erläuterungen

    DRSC, Meldung v. 27. Februar 2024
    Am 1. März 2024 veröffentlichte EFRAG den zweiten Satz von zwölf Erläuterungen zu den European Sustainability Reporting Standard (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772), welche die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisieren.
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  • E-DRÄS 14: Konsultation zur Änderung des DRS 18 infolge des MinBestRL-UmsG

    DRSC, Meldung v. 27. Februar 2024
    Das DRSC hat heute den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 14 (E-DRÄS 14) zur Konsultation veröffentlicht. Gegenstand des E-DRÄS 14 sind Änderungen an DRS 18 Latente Steuern.
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  • Vorabversion eines Leitfadens für die Verwendung der ISSB-Standards veröffentlicht

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 3, März 2024, S. 111

    Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 22. Februar 2024 die Vorabversion eines Leitfadens veröffentlicht, der Rechtskreise bei ihrem Weg zur Übernahme der ISSB-Standards unterstützen soll. Gleichzeitig veröffentlichte er einen Überblick, welche Rechtskreise sich bereits zu einer Übernahme verpflichtet oder bereits erste Schritte dazu eingeleitet haben.

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  • IFRS-Stiftung richtet Nachhaltigkeits-Referenzgruppe ein

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 3, März 2024, S. 111

    Die IFRS-Stiftung plant die Einrichtung einer IFRS-Nachhaltigkeits-Referenzgruppe (IFRS Sustainability Reference Group, SRG) und hat in einer Pressemitteilung vom 20. Februar 2024 um Bewerbungen von Interessierten aus verschiedenen Regionen und Branchen gebeten, die Mitglieder dieses Gremiums werden möchten.

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  • IASB- und ISSB-Arbeitsprogramm

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 3, März 2024, S. 111

    Gegenüber dem in IRZ 2/2024 erläuterten Stand des zusammengefassten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (IRZ 2024, 63) haben sich im Zusammenhang mit weiteren Sitzungen der Boards nur einige zeitliche Verschiebungen und Präzisierungen bei den laufenden Projekten in den Projektkategorien „Standardsetzung“ (neun Projekte), „Standardpflege“ (fünfzehn Projekte), „Forschung“ (drei Projekte), „Taxonomie“ (vier Projekte), „Strategie und Governance“ (ein (ISSB-)Projekt) sowie „Anwendungsfragen“ (Agendaentscheidungen des IFRS IC; drei Projekte) ergeben. In der Kategorie „Nachhaltigkeit“ (Sustainability) werden ein Taxonomieprojekt und ein Agendakonsultationsprojekt geführt (Stand: 26. Februar 2024). 

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  • Verschiebung der Annahmefrist für sektorspezifischen Nachhaltigkeitsstandards in der EU

    WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

    IRZ, Heft 3, März 2024, S. 111

    Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat als federführender Ausschuss für Änderungen an Rechnungslegungsrichtlinien am 24. Januar 2024 für den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verlängerung der Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten gestimmt. Der Rat der Europäischen Union gab daraufhin am 8. Februar 2024 bekannt, dass sich Parlament und Rat auf die Änderung der Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten geeinigt haben.

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