WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 6, Juni 2025, S. 245
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat sich am 6. Mai 2025 an der öffentlichen
Konsultation von EFRAG zur Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS durch Veröffentlichung einer Stellungnahme beteiligt.
Das IDW begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission und der EFRAG zur Vereinfachung des ersten Satzes der ESRS; es weist jedoch darauf hin, dass eine Vereinfachung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht allein durch die Streichung von Datenpunkten erreicht werden könne. Im Rahmen der Überarbeitung sollten aus Sicht des IDW vielmehr auch Regelungslücken, Auslegungsspielräume und unklare Anforderungen sowie fehlende Definitionen der ESRS in den Fokus genommen werden. So fehle es beispielsweise an einer Definition der „eigenen Geschäftstätigkeit“, an eindeutigen Regeln für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und verschiedenen weiteren Definitionen. Auch wenn das IDW sich für schnelle Erleichterungen für berichtende Unternehmen ausspricht, wird betont, dass ein transparenter Due Process bei der Überarbeitung der ESRS von erheblicher Bedeutung sei.
Die englischsprachige Stellungnahme ist auf der Website (
idw.de) verfügbar.