IRZ, Heft 2, Februar 2024, S. 63
Die EU-Kommission hat am 21. Dezember 2023 mit Veröffentlichung der Delegierten Richtlinie (EU) 2023/2775 die in der Bilanzrichtlinie genannten
Schwellenwerte für Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften in der EU
angehoben. Darüber hinaus wird den EU-Mitgliedstaaten gestattet, in gewissen Grenzen abweichende Schwellenwerte für kleine Unternehmen festzulegen, die über die in der Verordnung genannten Beträge hinausgehen.