WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 3, März 2025, S. 103
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 29. Januar 2025 den Entwurf eines Anwendungshinweises zu DRS 20 veröffentlicht und um Stellungnahmen der interessierten Öffentlichkeit gebeten. Gegenstand des Entwurfs sind die Interaktion der Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS sowie die Frage, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten.
Hintergrund der Erarbeitung des Anwendungshinweises sind die fehlende Umsetzung der durch die CSRD geänderten Bilanzrichtlinie in Deutschland im Jahr 2024 und daraus resultierende Fragestellungen der Anwendungspraxis. Formal müssen bestimmte Unternehmen weiterhin eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung aufstellen. Für das Geschäftsjahr 2024 werden dabei erstmals und verbreitet die ESRS angewendet.
Die Stellungnahmefrist zu dem Entwurf endete am 26. Februar 2025. Der Entwurf steht auf der Website des DRSC (drsc.de) zur Verfügung.