WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 3, März 2025, S. 102
Am 30. Januar 2025 hat die IFRS-Stiftung einen Leitfaden mit dem Titel „Anwendung von IFRS S1, wenn nur klimabezogene Angaben gemäß IFRS S2 berichtet werden“ veröffentlicht, der Unternehmen bei dem Verständnis unterstützen soll, wie sie bei der Anwendung der ISSB-Standards nur klimabezogene Informationen berichten können.
Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Unternehmen, die von der vorübergehenden Erleichterung Gebrauch machen, die die Angabe von Informationen nur zu klimabezogenen Risiken und Chancen (gemäß IFRS S2) in der ersten jährlichen Berichtsperiode der Anwendung von IFRS S1 erlaubt. Diese Unternehmen müssen die Vorschriften in IFRS S1 nur insoweit anwenden, als sie sich auf die Angabe von Informationen zu klimabezogenen Risiken und Chancen beziehen.
Der Leitfaden steht auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.