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DRSC beschließt Anwendungshinweis zu DRS 20

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 4, April 2025, S. 153

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat am 10. März 2025 den Anwendungshinweis DRSC AH 5 zu DRS 20 beschlossen. Gegenstand des Anwendungshinweises sind die Interaktion der Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS sowie die Frage, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten.

Der Text des Anwendungshinweises steht als near final draft – vorbehaltlich redaktioneller Änderungen – über die entsprechende Pressemitteilung auf der Website des DRSC (drsc.de) zur Verfügung.

 

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