WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 2, Januar 2025, S. 64
Am 20. Dezember 2024 hat EFRAG eine Ergänzung zu EFRAG IG 3 ‘ESRS-Datenpunkte’ veröffentlicht, die Teil der nicht verbindlichen Leitlinien von EFRAG zur Umsetzung der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) ist.
Der Nachtrag enthält eine begrenzte Anzahl von Klarstellungen und Korrekturen auf der Grundlage von Vorschlägen, die von Interessengruppen eingereicht wurden.
EFRAG IG 3 wurde im Mai 2024 mit dem Ziel veröffentlicht, Unternehmen bei der Erstellung der ersten Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS-Set 1 zu unterstützen. Enthalten sind alle Vorschriften des vollständigen ersten Satzes von ESRS im Excel-Format.