WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 2, Januar 2025, S. 64
Die Europäische Kommission hat am 15. Januar 2025 die Delegierte Verordnung (EU) 2025/19 hinsichtlich der in 2024 vorgenommenen Aktualisierung der ESEF-Basistaxonomie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die Verordnung ändert die bisherige Fassung der Verordnung (EU) 2022/2553 vom 21. September 2022 und enthält neben der Aktualisierung der ESEF-Basistaxonomie auch eine aktualisierte Liste der auszuzeichnenden Anhangangaben. Die Verordnung ist von Unternehmen, die in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2019/815 ihre IFRS-Konzernabschlüsse nach der von der EU vorgegebenen ESEF-Basistaxonomie auszeichnen, zu beachten.
Entwickelt wurden die Änderungen des europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformats (European Single Electronic Format, ESEF) von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA), um die ESEF-Taxonomie 2024 an die neuesten Aktualisierungen der IFRS-Taxonomie aus den Jahren 2023 und 2024 anzupassen.
Die Aktualisierungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Es ist jedoch gestattet, die Änderungen bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2025 beginnen (eur-lex.europa.eu).