WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 7/8, Juli/August 2025, S. 288
Am 17. Juni 2025 hat der International Accounting Standards Board (IASB) eine
Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, um auszuloten, ob die Vorschriften in IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ zu
entscheidungsnützlichen Informationen führen, ob es Bereiche gibt, die
schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob
unverhältnismäßig hohe Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung der Vorschriften entstanden sind.
Dies bezieht sich insbesondere auf die Vorschriften zur Bilanzierung durch Leasingnehmer, die sich gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 17 grundlegend geändert haben.
Zu diesem Zweck werden Fragen zur Anwendung von IFRS 16 in insgesamt acht konkreten Themengebieten gestellt, und es wird darüber hinaus gefragt, ob aus Sicht der Nutzer des Standards weitere Themen adressiert werden sollten. Auf der Grundlage der Rückmeldungen will der IASB dann entscheiden, ob es notwendig ist, IFRS 16 zu ändern oder zu ergänzen.
Die Rückmeldungsfrist endet am 15.Oktober 2025.