WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 7/8, Juli/August 2025, S. 289
Die Europäische Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 27. Juni 2025 einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. Diese Datenbank wurde von ESMA als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte und europaweit einheitliche Anwendung der IFRS zu unterstützen.
Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden, auf ihre Übereinstimmung mit den IFRS sowie ggf. den maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften. Diese nationalen Entscheidungen werden durch ESMA in einer zentralen Datenbank gesammelt und auszugsweise in anonymisierter Form veröffentlicht.
In dem nunmehr veröffentlichten dreißigsten Datenbankauszug sind Entscheidungen bezüglich der Abschlüsse geprüfter Unternehmen für den Zeitraum Dezember 2021 bis Dezember 2023 enthalten. Sie beziehen sich auf die Standards IFRS 3, IFRS 10, IFRS 13, IFRS 15, IAS 1, IAS 12, IAS 16, IAS 24 und IAS 36.
Die englischsprachige Publikation steht auf der Website der ESMA (esma.europa.eu) zum Download zur Verfügung.