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12. Zusammenstellung von Agendaentscheidungen des IFRS IC

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 6, Juni 2025, S. 244

Die IFRS-Stiftung hat am 7. Mai 2025 die inzwischen zwölfte Zusammenstellung von Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) veröffentlicht.

Das Dokument deckt den Zeitraum November 2024 bis April 2025 ab und umfasst die folgenden vier finalen Agendaentscheidungen:

  • Garantieverträge für Verpflichtungen anderer Unternehmen,
  • IFRS 15 – Erfassung von Einnahmen aus Studiengebühren,
  • IAS 7 – Klassifizierung von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Margin Calls auf „Collateral-to-Market“-Verträge,
  • IAS 38 – Ansatz immaterieller Vermögenswerte aus klimabezogenen Aufwendungen.

Das IFRS IC veröffentlicht eine Agendaentscheidung, wenn es nach einer Konsultation in seinen anschließenden Beratungen zu dem Schluss kommt, dass die Entwicklung einer Interpretation oder die Einleitung eines Standardsetzungsprojekts in den Arbeitsplan des IASB nicht aufgenommen werden sollte, um die eingegangene Anwendungsfrage zu den IFRS-Standards zu behandeln, weil diese sich bereits anhand des bestehenden Regelungswerks ausreichend eindeutig beantworten lässt. Agendaentscheidungen geben die Gründe der Ablehnung des Komitees wieder und enthalten in vielen Fällen auch Material, in dem erläutert wird, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS-Standards auf die in der Agendaentscheidung beschriebene Transaktion oder das beschriebene Sachverhaltsmuster anzuwenden sind.

Die Zusammenstellung steht auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

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