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Heft 7-8/2025

IRZ-Redaktion
VSME als künftiger Standard der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur von KMU (?)
     
Editorial Liebe Leserinnen und Leser
 
277
Auf den .Punkt gebracht! Bilanzierung von Cloudsoftware bei Hosting durch einen Subunternehmer nach IFRS
Der Fall – die Lösung
WP Florian Buchberger und WP Dr. Frank Richter, Zürich
 
Cloud Computing-Vereinbarungen gewinnen immer mehr an Bedeutung, auch im Bereich der für Unternehmen wertmäßig besonders bedeutsamen ERP-Software. Während die bilanzielle Einordnung stereotypischer Formen, wie der Erwerb von ERP-Softwarelizenzen zur lokalen Installation (i.d.R. Software-Vermögenswert) bzw. SaaS-(Software as a Service)-Vereinbarungen, die vom Anbieter gehostet werden (i.d.R. Dienstleistungsvertrag), regelmäßig keine Schwierigkeiten bereitet, ist die Bilanzierung von „Mischformen“ komplexer. Beispielsweise wenn die Cloudsoftware nicht vom Softwareanbieter selbst gehostet wird, sondern durch den Cloud-Partner des Softwareanbieters („Hyperscaler“), wobei dieser als Subunternehmer des Softwareanbieters agiert. In anderen Fällen hat der Anwender das Recht, zwischen verschiedenen, vom Softwareanbieter zugelassenen Hyperscalern zu wählen. Die Beurteilung derartiger Konstellationen wird im nachfolgenden Beitrag anhand eines Fallbeispiels illustriert.
 
279
  Halbjahresfinanzberichterstattung zum 30.6.2025: Auswirkungen geopolitischer Unsicherheiten und Risiken
Fachlicher Hinweis des IDW vom 27.6.2025
WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und WP/StB Dr. Corinna Boecker, München
 
Geopolitische Unsicherheiten und damit in Zusammenhang stehende Risiken prägen das Unternehmensumfeld bereits seit Jahren. Mit dem Amtsantritt von Donald Trump in den USA sowie auch der jüngsten kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Israel und dem Iran sind im laufenden Jahr 2025 noch neue Aspekte hinzugekommen. Mit Blick auf die Halbjahresfinanzberichterstattung zum 30.6.2025 stellt sich für viele Unternehmen daher die Frage, inwieweit die aktuellen weltweiten und vielschichtigen Herausforderungen wie bspw. der andauernde russische Angriffskrieg in der Ukraine, die Auseinandersetzungen im Nahen Osten, chinesische Exportbeschränkungen (für seltene Erden) sowie die instabile und protektionistische – und teils widersprüchliche – US-Handelsund Zollpolitik Auswirkungen auf die Berichterstattung nach IAS 34 zum Halbjahr haben. Vor diesem Hintergrund hat das IDW am 27.6.2025 einen fachlichen Hinweis veröffentlicht, der auf 15 Seiten zahlreiche Aspekte im Zusammenhang mit den Auswirkungen geopolitischer Unsicherheiten und Risiken auf die Halbjahresfinanzberichterstattung zum 30.6.2025 nach IFRS beleuchtet. Die Autoren stellen nachfolgend die wesentlichen Inhalte dieses fachlichen Hinweises kurz dar.
 
283
IRZ-Blitzlicht 10 oder mehr (persönliche) Fragen an ... WP/StB Annette Johne
WP/StB Annette Johne, Düsseldorf
 
287
IRZ-Aktuell Nachrichten zu IFRS und US-GAAP
 
288
  Medienspiegel
 
291
Bilanzierung und Bilanzpolitik Zwischen Gestaltungsspielraum und Manipulation – Eine Abgrenzung von Bilanzkosmetik und Bilanzfälschung
Dipl.-Volksw. Dr. Carola Rinker, Lörrach
 
Zwischen zulässiger Gestaltung und strafbarer Manipulation liegt oft nur ein schmaler Grat. Dieser Beitrag zeigt anhand aktueller Beispiele aus der Praxis, wie Unternehmen bilanzpolitische Spielräume nutzen – und wo sie dabei die rote Linie überschreiten. Besonders im Fokus: die Fälle Adler Group, Lanserhof und Wirecard.
 
293
Nachhaltigkeit im Brennpunkt VSME als künftiger Standard der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur von KMU (?)
WP Prof. Dr. Caroline Flick, Mainz, und WP Martina Läger, Frankfurt am Main
 
Der Ende 2024 veröffentlichte EFRAG Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) richtete sich zunächst nur an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU/SME), die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und freiwillig über Nachhaltigkeit berichten möchten. Durch die Vorschläge der EU-Kommission im Omnibus- Verfahren soll u.a. der Kreis der verpflichteten CSRD-Unternehmen verkleinert werden (auf solche mit mehr als 1.000 Mitarbeitern) und der VSME die Maximalberichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen darstellen, die insbesondere CSRD-pflichtige Unternehmen von ihren Lieferanten fordern können. Dadurch gewinnt die Auseinandersetzung mit dem VSME sowohl aus Sicht von KMU und großen Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern als Anwender als auch aus Sicht großer, CSRD-pflichtiger Unternehmen als Adressaten an Relevanz.
 
299
Reporting und Controlling Anpassung der Segmente im Rahmen der Berichterstattung – Voraussetzung und Folgen
WP/StB Dipl.-Volksw. Mark Schiffer, Düsseldorf
 
Die Segmentberichterstattung ist im Konzernabschluss ein wichtiger und nicht zu unterschätzender informeller Bestandteil. Unternehmen und Konzerne unterliegen jedoch dynamischen Veränderungen. Gründe hierfür können sich ändernde Geschäftsmodelle, Umstrukturierungsmaßnahmen oder Mergers & Acquisitions sein. Segmente können kleiner werden oder ganz verschwinden, neue Segmente können in den Vordergrund treten. Der Beitrag befasst sich mit der Fragestellung, welche Voraussetzungen für eine Anpassung der Segmentberichterstattung erfüllt sein müssen und welche Folgen diese Änderung nach sich zieht.
 
307
  Umsetzung von ASC 606 – Inhalt, Vergleich und Rolle des Controllings
Dr. Sören Guntram Harms, Hannover, Prof. Dr. Marcel Clermont, Eisenach, und Prof. Dr. Heinz Ahn, Braunschweig
 
Deutsche Tochterunternehmen von US-amerikanischen Konzernen haben die sog. US-GAAP-Regelungen anzuwenden. Daher sind in den entsprechenden Finanzabteilungen grundlegende Kenntnisse über die amerikanischen Bilanzierungsstandards vonnöten. Dieser Beitrag richtet sich insbesondere an Controller und erläutert die wichtigsten US-GAAP-Regelungen im Zusammenhang mit Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden. Weiterhin wird ein Vergleich mit den korrespondierenden IFRS- und HGB-Regeln vorgenommen. Zuletzt wird aufgezeigt, welcher Informationsbedarf sich für Unternehmen ergibt und wie dieser Bedarf unter enger Einbeziehung des Controllings gedeckt werden kann.
 
313
  Impressum
 
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