In der Hoffnung auf eine bessere Behandlung ihres gestreuten Brustkrebses ließ sich eine Armenierin nach Deutschland schleusen. Die für die Behandlung notwendigen Sozialleistungen wurden nun gekürzt: Der Kampf um ihr Leben ist kein Argument.
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Unternehmen wegen angeblicher Diskriminierung oder Datenschutzverstößen zu verklagen, ist für manche Leute zum Geschäft geworden. Doch wie kommt man professionellen Bewerbern bei und kann vor Gericht einen Rechtsmissbrauch beweisen? Dominik Sorber und Michaela Felisiak haben konkrete Strategien.
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Hat OpenAI beim Training von ChatGPT Urheberrechte an der Kinderbuchreihe "Der kleine Drache Kokosnuss" verletzt? Laut einer Klage des Verlags soll der Chatbot Texte und Illustrationen aus dem Buch reproduzieren.
Ein geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH & Co. KG hatte einen Kredit aufgenommen, um Darlehen abzulösen, mit denen er seine Anteile an der Gesellschaft erworben hatte. Für den BGH handelte es sich dabei um ein Verbraucherdarlehen.
Das Amt des Bundesopferbeauftragen existiert schon seit 2018, nun soll es auch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Umsetzung einer EU-Richtlinie und Verbesserungen beim Datenaustausch werden gleich mitgeregelt.
Das Manuskript eines Vortrags, der von einem BVerfG-Richter vor einem Fachgespräch zwischen dem BVerfG und dem EGMR gehalten wurde, muss nicht herausgegeben werden. Die Vertraulichkeit sei wichtiger als der Informationsanspruch.
Bei aller Liebe zur Transparenz – der BGH hat nun entschieden, dass sogenannte überobligatorische Daten nicht um jeden Preis im Handelsregister verbleiben müssen. Geschäftsführer zweier Komplementär-GmbHs konnten daher auf Antrag ihre Unterschriften sowie Privatadressen streichen lassen.
Die Civil Liberties Union for Europe hat ihren siebten Rechtsstaatlichkeitsbericht für das Jahr 2025 veröffentlicht. Sie beklagt, dass in der EU die Zahl der "Demolierer" zugenommen hat. Für Deutschland hält der Bericht Kritik, aber auch ein Lob bereit.
Am Ende der rot-grünen Regierungszeit beschloss der Bundestag vor 20 Jahren das Informationsfreiheitsgesetz. Seitdem gibt dessen § 1 – soweit nicht die Ausschlussgründe der §§ 3 – 6 greifen – jedermann ohne Grund und Begründung Zugang zu Informationen des Bundes. „Transparenz“, „Beteiligung“ und „Öffentlichkeit“, mit denen das Gesetz begründet wurde, sind heute Teil des juristischen Sprachschatzes.
Mehr lesenWenn Unternehmen im Krisenfall viele Mitarbeiter entlassen, müssen sie das vorher der Agentur für Arbeit anzeigen. Über zwei solcher Fälle urteilt das BAG. In einem der beiden geht es zudem um die Abgrenzung eines Dienstleistungsvertrags von einer Arbeitnehmerüberlassung in der Luftfahrtbranche. Der BFH befasst sich mit doppelter Besteuerung von Gewinnen in zwei Staaten. Und der Osterhase hoppelt los.
Mehr lesenDie Grünen wollen vielleicht wegen des Sondervermögens klagen. Der EuGH zeigt wenig Verständnis für DSGVO-Hopper, aber viel für eine gekündigte Kirchenmitarbeiterin. Der Berliner Justizsenatorin wird das Partizipationsgesetz unheimlich. Und wen zeigt man an, wenn man von Grok geroastet wird?
Mehr lesenNun haben wir es schriftlich. 92 % der Juristen nutzen mindestens ein KI-Tool, 62 % sagten, dass sie dadurch wöchentlich 6 – 20 % Zeit sparen. Prima, oder? Aber es kommt noch besser: 52 % vermeldeten Umsatzsteigerungen nach der KI-Einführung. Blinde Euphorie ist das nicht, denn 46 % verwiesen auf Datenschutz- und Cyber-Bedrohungen, und schließlich meinen 62 %, dass KI-gestützte Effizienzsteigerungen die Zahl der abrechenbaren Stunden reduzieren werden.
Mehr lesenAnwältinnen verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen. Das ist der Regelfall und die Entwicklung ist nachhaltig, auch im Anstellungsverhältnis.
Mehr lesenVor dem Gesetz sind alle gleich, in Sachen Bildungschancen liegen die Dinge hingegen anders, sind diese doch noch viel zu oft mit dem Bildungsstand der Eltern verknüpft. Hier setzt die Organisation ArbeiterKind.de an, die junge Menschen aus nichtakademischen Familien zu einem Studium ermutigt und sie bis zum Berufseinstieg begleitet. Das geht nicht ohne Kooperationspartner. Einer davon ist die Kanzlei Kapellmann, die seit knapp zwei Jahren die Jura-Community „Recht vielfältig“ der Organisation fördert, wie Prof. Dr. Robin van der Hout, geschäftsführender Partner der Kanzlei, im Gespräch mit der NJW erläutert. Wir wollten von ihm wissen, weshalb und wie sich seine Kanzlei bei der Organisation einbringt.
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