Wirbt ein Discounter prominent mit 20 Prozent Rabatt auf "alle Ostersüßwaren", dann sind damit auch alle Ostersüßwaren gemeint, sagt das OLG Nürnberg. Nehme der Händler über eine Fußnote wiederum bestimmte Markenprodukte von der Aktion aus, sei das unlauter.
Mehr lesenWeil das Unionsrecht es verbietet, Lebensmitteln eine heilende Eigenschaft zuzuschreiben, dürfen Mineralstofftabletten von "Dextro Energy" nicht mit dem Zusatz "Anti-Kater" beworben werden. Das hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden.
Mehr lesenDie Höhe von Rabatten muss sich auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen, nicht auf den letzten Verkaufspreis. Das hat das LG Düsseldorf entschieden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre geführt würden.
Mehr lesenWirbt ein Unternehmen mit Vorher-Nachher-Bildern für kosmetische Eingriffe im Internet, kann dies rechtswidrig sein, wenn sie nicht medizinisch notwendig sind. Es soll kein Anreiz für risikoreiche Eingriffe wie etwa Hyaluron-Behandlungen geschaffen werden, so das OLG Hamm.
Mehr lesenDas US-Legal-Tech-Unternehmen DoNotPay will Verbrauchern dabei helfen, ihre Rechtsansprüche geltend zu machen – mithilfe von KI. Nun hat die Kartellbehörde beanstandet, dass die KI-Ergebnisse nicht durch Menschen geprüft werden, die Firma muss 193.000 Dollar Strafe zahlen.
Mehr lesenWenn der Tiefpreis bloß der Tiefpreis der vergangenen zwei Tage ist, liest er sich gleich weniger verlockend. Am Donnerstag entscheidet der EuGH zur Frage, wie Unternehmen ihre Rabatte bewerben dürfen. Stefan Weidert erklärt, worum sich der Streit dreht.
Mehr lesenDie Verbraucherzentrale Hamburg liegt seit Jahren im Clinch mit dem Versicherungskonzern Allianz, es geht um die vermeintliche Benachteiligung einzelner Versicherter bei Überschussbeteiligungen. Nun hat der BGH dem Unternehmen recht gegeben.
Mehr lesenKönnen Verbraucherverbände von Unternehmen verlangen, dass diese unberechtigt erhaltene Geldbeträge an ihre Kunden zurückzahlen? Dieser hoch umstrittenen Frage hat sich am Mittwoch der BGH angenommen. Jörg Fritzsche ordnet die Entscheidung ein.
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