Trotz BGH-Urteil: Kaum Kunden fordern Bankgebühren zurück

Ohne aktive Zustimmung der Kunden hätten zahlreiche Banken und Sparkassen ihre Kontogebühren nicht anheben dürfen. Das stellte der BGH schon 2021 klar. Trotzdem forderten nur wenige Verbraucher ihr Geld zurück. Warum?

Vier Jahre nach dem verbraucherfreundlichen Urteil des BGH zu unwirksam erhobenen Kontogebühren haben nur wenige Kunden Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückgefordert. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Vergleichsportals Verivox hervor. Demnach machten nur 11% der Befragten Ansprüche geltend.

Der BGH hatte im April 2021 Zustimmungsfiktionsklauseln in den AGB von Banken und Sparkassen für unzulässig erklärt. Nach diesen Klauseln galt die Zustimmung der Kunden etwa zu einer Änderung der Kontogebühren als erteilt, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist aktiv widersprachen. Zahlreiche Verbraucher hatten nach dem Urteil Anspruch auf Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Gebühren.

Mindestens 40% hätten Anspruch

"Aus früheren Studien wissen wir, dass das Girokonto allein in den drei Jahren vor dem Urteil bei mindestens 40% aller Kundinnen und Kunden teurer wurde", sagt Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier. "Unabhängig von strittigen Verjährungsfragen hätten zumindest all diese Kunden Rückerstattungen fordern können." Dem Unternehmen sei keine einzige Bank bekannt, die schon vor dem Karlsruher Urteil die erforderliche Zustimmung der Kunden einholte.

Im Sommer 2021 hatten bei einer Verivox-Studie noch 82% der Befragten angegeben, gezahlte Gebühren zurückfordern zu wollen, falls sie darauf Anspruch hätten. Die Realität sieht laut der jüngsten Studie aber anders aus. Vier von zehn Befragten kannten das BGH-Urteil demnach gar nicht. Doch auch von denjenigen, die über die Karlsruher Entscheidung Bescheid wussten, verzichteten mehr als 80% auf mögliche Erstattungsansprüche.

Woran lag's?

Nur 34% forderten der Studie zufolge deshalb keine Rückzahlungen, weil sie nach eigener Einschätzung keinen Anspruch haben. 23% war der Aufwand zu groß, 21% waren sich nicht sicher, ob das Urteil auch für sie gilt. 14% gaben an, die Mühe hätte sich nicht gelohnt, da es bei ihnen nicht um viel Geld ging. Und jeweils 7% hatten Angst vor einer Kündigung ihres Kontos oder einer Belastung der Geschäftsbeziehungen zu ihrer Bank.

Der BGH verhandelt am Dienstag zu einer Klage um die Rückzahlung von Gebühren der Berliner Sparkasse, die über eine Zustimmungsfiktionsklausel erhoben wurden. Diesmal steht unter anderem die Frage im Fokus, wann die Ansprüche verjähren. Ob am Dienstag schon ein Urteil fällt, ist unklar.

Redaktion beck-aktuell, js, 3. Juni 2025 (dpa).

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