Damit war eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Supermarktkette Aldi erfolgreich (Urteil vom 31.10.2024 – 38 O 182/22). Die Entscheidung hatte sich bereits abgezeichnet, denn das LG hatte den Fall zwischenzeitlich dem EuGH vorgelegt. Die Luxemburger Richterinnen und Richter hatten die Rabattwerbung als für Verbraucher irreführend beanstandet.
Konkret stritten die Verbraucherschützer mit Aldi um eine Werbe-Praktik des Discounters. Aldi Süd hatte mit den Slogans "Deutschlands bester Preis" und "Preis-Highlight" unter anderem für Bananen und Ananas geworben. Die Preisschilder erweckten den Anschein, die Früchte seien besonders stark reduziert. Tatsächlich war der Preis aber – und das fand sich nur im Kleingedruckten – vor weniger als 30 Tagen noch niedriger gewesen. Der aktuelle Preis sei also mitnichten ein "Preis-Highlight", fand die Verbraucherzentrale und klagte.
Ein Rabatt, der eigentlich gar keiner ist
Das LG Düsseldorf legte den Fall dem EuGH vor und bat um Auslegung von Art. 6a der Preisangabenrichtlinie (RL 98/6/EG). Nach dieser Vorschrift müssen Händler bei jeder Preisermäßigung als Referenz den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage angeben.
Tatsächlich beanstandete der EuGH daraufhin die Rabattwerbung als irreführend. Mit "Preis-Highlight" dürfe ein Händler nur werben, wenn es sich bei dem ausgewiesenen Preis tatsächlich um den niedrigsten der vergangenen 30 Tage handele. Händler sollten daran gehindert werden, Verbraucher und Verbraucherinnen irrezuführen, indem sie den angewandten Preis kurz vor der Bekanntgabe einer Preisermäßigung erhöhen, um sodann mit einem Rabatt zu werben, der eigentlich gar keiner ist.
Dieser Argumentation hat sich das LG Düsseldorf nun angeschlossen. Aldi Süd muss Sonderangebote künftig teilweise anders kennzeichnen als bisher. Bei Preiswerbung seien Verbraucher am leichtesten zu verwirren, sagte der Vorsitzende Richter der 8. Kammer für Handelssachen, Wilko Seifert. Deshalb müsse sie klar und eindeutig sein. Im Wiederholungsfall droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.