Montag, 22.3.2021
Verschlüsselungsmethode des beA gebilligt

Der Bundesgerichtshof hat die Verschlüsselungstechnik des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) gebilligt. Sie sei "sicher im Rechtssinne", befand der Anwaltssenat in einer heute verkündeten Entscheidung, und genüge damit auch den besonderen Anforderungen an die Vertraulichkeit der Anwaltskommunikation.

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Montag, 25.1.2021
Faxausfall: Anwalt muss aktive beA-Nutzung nicht "auf die Schnelle" lernen

Fällt das Gerichtsfax aus und entscheidet sich ein mit dem System nicht vertrauter Anwalt trotz drohenden Fristablaufs gegen eine Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), handelt er nicht schuldhaft. Ein Erlernen der Funktionsweise "auf die Schnelle“ sei unzumutbar, befand der BGH. Vor Einführung der aktiven Nutzungspflicht müssten Rechtsanwälte nicht wissen, wie Nachrichten mit dem beA versandt werden.

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Freitag, 22.1.2021
Regierung hält Risiko der Entschlüsselung von beA-Mails für "akzeptabel"

Die Bundesregierung schätzt das sich aus dem beA-Konzept ergebende Risiko einer Entschlüsselung der über das beA laufenden Nachrichten durch die Bundesrechtsanwaltskammer oder ihre technischen Dienstleister als "akzeptabel" ein. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, wie der parlamentarische Pressedienst am 22.01.2021 mitgeteilt hat.

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Freitag, 9.10.2020
Grüne wollen aktive beA-Nutzungspflicht erst ab 2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) bis 2025 zurückzustellen. In einem entsprechenden Antrag verweist sie auf Sicherheitsprobleme und das Fehlen einer flächendeckenden Versorgung mit schnellen Internetzugängen, wie der parlamentarische Pressedienst am 07.10.2020 mitgeteilt hat.

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Donnerstag, 1.10.2020
Keine Nachteile durch gerichtsinternes Versäumnis

Bleibt eine über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) fristgerecht eingereichte Berufungsbegründung unberücksichtigt, wird das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Aus gerichtsinternen Versäumnissen dürfen den Parteien keine Nachteile entstehen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.08.2020 entschieden.

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Dienstag, 29.9.2020
Sicherheitslücke bei beA-Supportseite?

Die Hilfeseite der BRAK für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wurde am 28.9.2020 im Live-Modus neu aufgesetzt. Dabei stand die Wordpress-Installationsseite zeitweilig für alle offen sichtbar im Netz, einschließlich eines Passworts und einem Nutzernamen. Die BRAK bestreitet, dass es zu irgendeinem Zeitpunkt eine Sicherheitslücke gegeben habe.

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Dienstag, 1.9.2020
Wieder Ärger rund ums beA

Die Anwaltschaft und ihr elektronisches Postfach haben von Beginn an eine schwierige Beziehung. Inzwischen wird mehr und mehr klar: Die beiden werden so schnell keine Freunde mehr. Jüngst sorgten kurzfristig angekündigte Systemaktualisierungen und falsche E-Mails für Unmut. Ein Anwalt aus Düsseldorf schrieb der Bundesrechtsanwaltskammer einen offenen Brandbrief.

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Freitag, 14.8.2020
Beiordnung als Rechtsanwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe nicht ohne beA

Ein Anwalt ist seit Geltung des § 46g ArbGG in Schleswig-Holstein nicht zur Vertretung bereit, wenn sich seine Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe auf die Fertigung von Schriftsätzen und die Vertretung in der mündlichen Verhandlung beschränken soll, er aber nicht in der Lage ist, Schriftsätze auf elektronischem Weg einzureichen und ein elektronisches Empfangsbekenntnis abzugeben. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

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Freitag, 24.7.2020
Das beA und die Umlaute

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine anwenderfreundliche Rechtsprechung zum beA fortgesetzt. Mit Urteil vom 14.05.2020 ließen die Bundesrichter es für den rechtzeitigen Zugang genügen, dass die Berufungsbegründung auf den Eingangsserver gelangt war – auch wenn ein Umlaut die Weiterleitung ins Postfach verhinderte.

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Freitag, 17.7.2020
Keine "nicht eingebetteten Schriften" im elektronischen Rechtsverkehr des Arbeitsrechts

Eine bei Gericht eingehende pdf-Schriftsatzdatei ist nicht gemäß § 46 Abs. 2 ArbGG zur Bearbeitung im elektronischen Rechtsverkehr geeignet und damit unwirksam, wenn sie sogenannte "nicht eingebettete Schriften" enthält. Dieser Fehler kann laut Arbeitsgericht Lübeck aber geheilt werden, wenn die einreichende Partei nach Hinweis des Gerichts unverzüglich eine ordnungsgemäße Datei einreicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Montag, 15.6.2020
beA-Umstellung auf neuen Betreiber abgeschlossen

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wird ab sofort von der Wesroc GbR betrieben. Hintergrund ist laut Bundesrechtsanwaltskammer, dass die Verträge mit der bisherigen Dienstleisterin, der Atos Information Technology GmbH, zum 31.12.2019 ausgelaufen sind. Alle Daten hätten sicher und verlustfrei aus dem alten in das neue System übernommen werden können, teilte die BRAK mit.

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Dienstag, 26.5.2020
Bedingte Nutzungspflicht des beA

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Gelegenheit genutzt, um sich in einem Beschluss vom 28.04.2020 in den Streit um die Nutzungspflicht des beA einzuschalten. Tragender Inhalt der Entscheidung war ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsgesuch eines Patentanwalts.

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Freitag, 22.5.2020
Neues im Fristenrecht vom Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat zwei Leitsatzentscheidungen veröffentlicht, die sich mit dem Fristenrecht und dem Versand der Post über das elektronische Anwaltspostfach "beA" befassen. In beiden Entscheidungen des Sechsten Zivilsenats geht es um die Sorgfaltspflicht von Rechtsanwälten zur Wahrung von Fristen.

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