Grüne wollen aktive beA-Nutzungspflicht erst ab 2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) bis 2025 zurückzustellen. In einem entsprechenden Antrag verweist sie auf Sicherheitsprobleme und das Fehlen einer flächendeckenden Versorgung mit schnellen Internetzugängen, wie der parlamentarische Pressedienst am 07.10.2020 mitgeteilt hat.

Vorbehalte in der Anwaltschaft

Bis Ende 2019 hätten sich nur etwa ein Drittel der zugelassenen Anwälte für das beA registrieren lassen. Offenbar habe ein großer Teil der Anwaltschaft noch Vorbehalte gegen dessen Nutzung oder es bestünden anderweitige Probleme oder Hürden bei der Inbetriebnahme, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (BT-Drs. 19/23153) an den Bundestag, eine ent­spre­chen­de Auf­for­de­rung an die Bun­des­re­gie­rung zu be­schlie­ßen.

Sicherheitsprobleme

Seit dem 01.01.2018 gelte eine passive Nutzungspflicht zum Empfang über das beA. Seither gebe es immer wieder technische Schwierigkeiten und Sicherheitslücken. Dennoch gelte die aktive Nutzungspflicht ab 2022 und verpflichte Rechtsanwälte dazu, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Aufschub bis 2025 gefordert

Der Bundestag solle die Bundesregierung deshalb auffordern, so die Antragsteller, Maßnahmen zu ergreifen und gesetzliche Regelungen zu treffen, um eine praktikable und auch für die Anwaltschaft funktionierende Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen und dabei vor allem die aktive Nutzungspflicht des beA für Anwälte zunächst bis zum Jahr 2025 zurückzustellen, bis flächendeckend funktionierende Internetzugänge gewährleistet werden können.

Redaktion beck-aktuell, 9. Oktober 2020.