Vorbehalte in der Anwaltschaft
Bis Ende 2019 hätten sich nur etwa ein Drittel der zugelassenen Anwälte für das beA registrieren lassen. Offenbar habe ein großer Teil der Anwaltschaft noch Vorbehalte gegen dessen Nutzung oder es bestünden anderweitige Probleme oder Hürden bei der Inbetriebnahme, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (BT-Drs. 19/23153) an den Bundestag, eine entsprechende Aufforderung an die Bundesregierung zu beschließen.
Sicherheitsprobleme
Seit dem 01.01.2018 gelte eine passive Nutzungspflicht zum Empfang über das beA. Seither gebe es immer wieder technische Schwierigkeiten und Sicherheitslücken. Dennoch gelte die aktive Nutzungspflicht ab 2022 und verpflichte Rechtsanwälte dazu, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.
Aufschub bis 2025 gefordert
Der Bundestag solle die Bundesregierung deshalb auffordern, so die Antragsteller, Maßnahmen zu ergreifen und gesetzliche Regelungen zu treffen, um eine praktikable und auch für die Anwaltschaft funktionierende Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen und dabei vor allem die aktive Nutzungspflicht des beA für Anwälte zunächst bis zum Jahr 2025 zurückzustellen, bis flächendeckend funktionierende Internetzugänge gewährleistet werden können.