Neue Client-Security
Mit einem beA-Sondernewsletter hat die BRAK am 27.08.2020 darüber informiert, dass sie ab dem 03.09.2020 eine aktualisierte Version der beA Client-Security bereitstellen wird. Dabei handelt es sich um die lokale Software, die installiert werden muss, um das beA nutzen zu können. Die Aktualisierung muss bis Mitte Oktober erfolgen, danach ist eine Anmeldung unter der alten Software nicht mehr möglich. Auch der neue technische Dienstleiser der BRAK, die Wesroc GbR informierte unter https://portal.beasupport.de über die Aktualisierung.
Falsche E-Mails im Umlauf
Schon am nächsten Tag meldete sich die BRAK erneut mit einem Sondernewsletter, diesmal mit einer Warnung. Es seien E-Mails im Umlauf, die dazu aufforderten, ein neues beA-Installationsprogramm herunterzuladen, da am Samstag, den 29.08., eine neue Version des Postfachs installiert werde. Die Kammer rief die Empfänger auf, dem Link in den Mails nicht zu folgen. Das Update der beA Client-Security werde wie angekündigt am 03.09. bereitgestellt und könne ausschließlich von der beA-Startseite www.bea-brak.de heruntergeladen werden. "Die Vielzahl der verwendeten Domains brak.de, bea-brak.de, bea.brak.de, beasupport.de ... mache es in der Tat schwer, echte Absender zu identifizieren", kritisierte der IT-Experte Markus Drenger auf Twitter. Er hatte zum Start des beA auf die Sicherheits-Schwachstellen aufmerksam gemacht, in deren Folge das Postfach vom Netz genommen wurde.
Änderungen für Kanzleisoftware
Für noch größeren Unmut sorgte indes eine kurzfristige Mitteilung der BRAK an die Hersteller von Anwaltssoftware. Ausweislich eines Schreibens vom Anbieter der Kanzleisoftware Haufe Advolux informierte die Kammer am Abend des 27.08.2020 alle Kanzleisoftwarehersteller über Änderungen, die eine neue Version der Software erforderlich machten. Vor allem werde "sehr kurzfristig" in der Nacht vom 05. auf den 06.09. das zentrale TLS-Zertifikat ausgetauscht. Den kurzen Vorlauf bestätigte auf Anfrage der NJW auch die RA-Micro Software AG. Sie sei am 25.08.2020 und am 27.08.2020 von der BRAK informiert worden, allerdings ohne dass hieraus ein konkreter Handlungsbedarf ersichtlich gewesen sei. "Über diesen Handlungsbedarf wurden wir telefonisch am 27.08.20 um 16:30 Uhr informiert", so das Berliner Unternehmen. Selbst für einen großen Anbieter wie RA-Micro ist die kurze Frist kritisch. Man arbeite "mit Hochdruck". Es sei erforderlich, die Anpassungen ausgiebig zu testen und zu prüfen. "Innerhalb der geforderten Zeit ist dieses Vorhaben sehr anspruchsvoll", so RA-Micro gegenüber der NJW. Auch der Softwarehersteller J-Lawyer meldete Zweifel an, den Termin einhalten zu können.
Offener Brief an die BRAK
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Christian Franz schrieb in Reaktion hierauf einen offenen Brief an die BRAK, den er auf seinem Twitterkanal veröffentlichte. Darin fordert er, die Frist auf einen Monat zu verlängern und "künftig dafür Sorge zu tragen, dass auf die Belange der Anwaltschaft – darum geht es hier – Rücksicht genommen wird". Außerdem verlangt er eine Kommunikation der BRAK mit den für die Anwälte wichtigen Softwareherstellern auf Augenhöhe, nicht per "ordre de mufti". Weitere Forderung des Anwalts in seinem Brief sind ein beA nach dem Stand der Technik und die Vorsorge für einen reibungslosen Betrieb auch im Fall eines Angriffs. Der Brief endet mit dem Angebot, die Kammer dabei zu unterstützen. Die BRAK äußerte sich auf Nachfrage der NJW insbesondere zu den kurzen Fristen und der Kritik daran nicht.
Zustellung der BRAK-Mitteilungen ins beA
Für belustigte bis verärgerte Reaktionen hatte zuvor schon die neue Praxis der BRAK gesorgt, die jetzt nur noch digital erscheinenden BRAK-Mitteilungen nebst dem zugehörigen Magazin den Anwältinnen und Anwälten per beA zuzustellen. Die Nachrichten im elektronischen Postfach enthielten eine PDF mit einem Link auf die Ausgabe. Ein Anwalt aus der Nähe von München kommentierte dies in den sozialen Medien lakonisch so: "Die BRAK konvertiert einen E-Mail Newsletter in PDF und verschickt diesen dann per beA, damit man dann im PDF auf einen Link klicken kann, um die BRAK-Mitteilungen im Browser lesen und herunterladen zu können. Mehr muss man über die Digitalkompetenzen der BRAK nicht wissen."