
Das gesamte Rentensystem in Deutschland beruht auf gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Im Rahmen einer Gesamtreform soll die gesetzliche Rente zukünftig die „Basisabsicherung“ bleiben und die betriebliche Altersversorgung sowie die private Altersvorsorge deutlich wichtiger werden.
Durch das bereits Ende Dezember 2025 verabschiedete „Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz“ soll zukünftig eine Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung bei Beschäftigten mit geringem Einkommen erreicht werden. Mit der von der Bundesregierung angestrebten Reform der Riester-Rente durch das Altersvorsorgereformgesetz zum 1.1.2027 soll die private Altersvorsorge renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler werden.