Zwischenstand zum CSR-Reporting gemäß 14. BVBC-Arbeitskreistreffen vom 6.2.2026

Auch in der mittlerweile 14. Sitzung des BVBC-Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) lag am 6.2.2026 in Bottrop der Fokus auf den Anforderungen, die sich mit der inzwischen verschobenen Umsetzung für den Mittelstand ergeben. Im Zentrum der Beratungen lag eine BVBC-Stellungnahme zum VSME-Standard, die mit sehr kurzer Vorlauffrist bis zum 11.2.2026 einzureichen war. Daneben wurde abermals bekräftigt, dass trotz der massiven Einschränkungen der regulatorisch vorgegebenen Berichtspflichten das Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ weiter auf der Tagesordnung bleibt, weil insbesondere für Banken als Kapitalgeber nach wie vor Verpflichtungen bestehen, den Nachhaltigkeitsstatus des anfragenden Unternehmens bei der Mittelvergabe zu berücksichtigen.