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Körperschaft-/Umwandlungssteuer
   

  • Körperschaftsteueroption bei einer klassischen GmbH & Co. KG mit 4 Kommanditisten

    Robert Hörtnagl, Christian Klose und Dr. Frank Straßer

    Eine praktische Fallanalyse der steuerlichen Konsequenzen

     

    Durch das unlängst verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wird es Personenhandelsgesellschaften ab dem Wirtschaftsjahr 2022 ertragsteuerlich möglich sein, wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden (Optionsmodell). Die Option zur Körperschaftsteuer kann per Antrag beim zuständigen Finanzamt ausgeübt werden. Der Gesetzgeber will so die steuerlichen Rahmenbedingungen für Personenhandelsgesellschaften verbessern. Das hat Relevanz. Viele Mittelständler und Familienunternehmen sind als Personenhandelsgesellschaft und dabei klassischerweise als GmbH & Co. KG organisiert.


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  • Neue Einlagelösung für organschaftliche Mehr- und Minderabführungen

    Kevin Kuß

     

    Das Gesetz zur Modernisierung der Körperschaftsteuer (KöMoG) beinhaltet neben der viel diskutierten Einführung eines Wahlrechts für Personenhandelsgesellschaften zur Körperschaftsteuer im Rahmen von Organschaftsverhältnissen auch eine Abkehr von der bisherigen Ausgleichspostenlösung beim Organträger. Der Gesetzgeber ersetzt die bisherige Methode durch die sog. Einlagelösung. Zu klären ist, welche konkreten Konsequenzen sich aus dem Systemübergang ergeben.


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  • Option zur Körperschaftsbesteuerung: Besonderheiten bei Auslandsbezügen

    Daniel Scheffbuch

     

    Ziel der Option ist es allgemein, dass die optierende Personenhandelsgesellschaft ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt wird. Bei internationaler Einbindung tritt aber das Problem auf, dass bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Personenhandelsgesellschaften regelmäßig aufgrund ihrer steuerlichen Transparenz keine „Gesellschaften“ im Sinne dieser DBA sind. Deshalb ist auf die Ansässigkeit der unmittelbaren oder ggf. mittelbaren Gesellschafter abzustellen. Dies erfordert sehr detaillierte Analysen, insbesondere im Rahmen der sog. Entstrickungsbesteuerung.


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  • Neues Optionsmodell für Personenhandelsgesellschaften – Scheitert die Ausübung der Option am Sonderbetriebsvermögen?

    Lena Wagner

    BMF-Schreiben vom 10.11.2021, IV C 2 – S 2707/21/10001 :004; DOK 2021/1162290

     

    Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021 wurde u.a. für Personenhandelsgesellschaften die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG eingeführt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) behandelt in seinem Schreiben vom 10.11.2021 zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) eine Reihe von Auslegungsfragen. Ein besonderes Augenmerk verdient die Ansicht des BMF zum Umgang mit dem Sonderbetriebsvermögen (SBV), da dies im Einzelfall maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen die Ausübung der Option haben kann.


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  • Gesellschafterdarlehen: Überhöhte Verzinsung als verdeckte Gewinnausschüttung

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 18.5.2021, I R 62/17

     

    Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen ist ein Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung zu berücksichtigen. Die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) steht dem nicht entgegen.


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  • Entwurf der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022

    Dr. Martin Weiss

    Entwurf eines BMF-Schreibens vom 27.10.2021

     

    Die Körperschaftsteuer-Richtlinien sind Weisungen an die Finanzämter. Sie haben nicht den Rang des Körperschaftsteuergesetzes. Sie stellen sicher, dass die Finanzämter bei der Körperschaftsteuer nach einheitlichen Grundsätzen verfahren. Über die Selbstbindung der Finanzverwaltung entfalten die Körperschaftsteuer-Richtlinien eine erhebliche Außenwirkung.


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  • Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 18.5.2021, I R 4/17

     

    In internationalen Konzerngruppen kommt es häufig zu einer internen Finanzierung. Insbesondere wenn die Finanzierung über eine ausländische Konzerngesellschaft erfolgt, stellt sich die Frage, ob die vereinbarten Zinssätze einem Fremdvergleich standhalten. Bei einem solchen Fremdvergleich können verschiedene Verfahren angewendet werden. Der BFH hat nun weitere bei einem Fremdvergleich zu beachtende Details in seinem Urteil aufgegriffen.


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  • „Option zur Körperschaftsbesteuerung“ nach § 1a KStG

    Dr. Martin Weiss

    Entwurf eines BMF-Schreibens vom 30.9.2021

     

    Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 können Personenhandelsgesellschaften zur Besteuerung „wie eine Kapitalgesellschaft“ optieren (sich dafür entscheiden). Die zusätzliche Flexibilität kann gezielt zur Nutzung der Vorteile der Kapitalgesellschaft im Steuerrecht eingesetzt werden. Das Bundesfinanzministerium greift hierzu strittige Fragen aus der Steuerpraxis auf, die sich noch im Stadium der Verbandsanhörung befinden.


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  • Steuerliche Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen und Wertpapierdarlehen

    Christian Thurow

    BMF-Schreiben vom 9.7.2021, IV C 1 – S 2252/19/10035 :014; DOK 2021/0726914 – Steuerliche Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“;

    BMF-Schreiben vom 9.7.2021, IV C 6 – S 2134/19/10003 :007; DOK 2021/0737864 – Wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapiergeschäften

     

    Durch sog. Cum/Cum-Transaktionen sind dem deutschen Staat laut Schätzungen über 20 Mrd. € an Steuereinnahmen entgangen. Vor diesem Hintergrund ist es wenig überraschend, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) nun in zwei Schreiben die Steuerschlupflöcher ein wenig enger macht.


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  • Voraussetzungen der formellen verdeckten Gewinnausschüttung

    Dr. Martin Weiss

    FG Hamburg vom 22.12.2020, 6 K 58/19 (rkr.)

     

    Für Zwecke der Beherrschung bei einer „formellen verdeckten Gewinnausschüttung“ ist auf die Beteiligungsquote einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) an einer GmbH abzustellen. Die Beteiligungsquote der einzelnen Gesellschafter der GbR ist nicht beachtlich.


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  • Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Übernahme von Haftungsrisiken aus einer Aufsichtsratstätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Christian Thurow

    FG Hamburg, Urteil vom 3.12.2020, 2 K 62/19 (rkr.)

     

    Laut einer Studie der Allianz Global Corporate & Specialty erhöhen die COVID-19-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen das Risiko, dass Vorstände für schlechte Geschäftsergebnisse oder Fehlentscheidungen zur Verantwortung gezogen werden. Abhilfe kann eine Directors & Officers (D&O)-Versicherung oder eine Haftungsübernahme-Vereinbarung schaffen. Je nach Ausgestaltung kann es jedoch hier zu einer vGA kommen, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg klarstellt.


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  • Anforderungen an einen Mietvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter-Geschäftsführer

    Christian Thurow

    FG München, Urteil vom 19.4.2021, 7 K 1162/19

     

    An Verträge zwischen einer Gesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter werden strenge Anforderungen gestellt. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei vor allem die Dokumentation und die tatsächliche Durchführung des Vertrags. Doch – was genau muss dokumentiert werden? Die „essentialia negotii“, wie uns die in Latein bewanderten Richter des Finanzgerichts (FG) München wissen lassen.


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  • Anpassung von Gewinnabführungsverträgen in Altfällen zum 1.1.2021

    Dr. Lars Lüdemann und Dr. Barbara Schmid

    BMF-Schreiben vom 24.3.2021 fordert Anpassung von Altverträgen wegen Änderung des § 302 AktG

     

    Seit 2013 ist für die steuerliche Anerkennung von Gewinnabführungsverträgen mit Organgesellschaften, welche nicht dem Aktiengesetz unterliegen (insbesondere GmbH), ein sog. dynamischer Verweis auf § 302 AktG (Verweis auf § 302 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung) im Hinblick auf die Vereinbarung zur Verlustübernahme vorgeschrieben. Es können jedoch noch Altverträge bestehen, für welche dieses Erfordernis noch nicht galt.


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  • Corona-Finanzhilfen – Ertragsteuerliche Behandlung im Verbund

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    FinMin Schleswig-Holstein, KSt-Information Nr. 9/2021 vom 7.5.2021, VI 313-S 2743-013

     

    Bei Unternehmen in einem Verbund gilt in Bezug auf Corona-Finanzhilfen, dass nur ein Unternehmen für alle Verbundunternehmen einen Antrag stellen kann. Bei Antragsbewilligung gehen dem antragstellenden Unternehmen hierbei sämtliche Förderzahlungen zu. Dem schließt sich die Frage nach der ertragsteuerlichen Behandlung auf Ebene der jeweiligen Verbundunternehmen an, die das Finanzministerium Schleswig-Holstein nun kürzlich adressierte.


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  • Fortführungsgebundener Verlustvortrag: Anwendung des § 8d KStG

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 18.3.2021, IV C 2 – S 2745-b/19/10002 :002; DOK 2021/0303080

     

    Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge bei Kapitalgesellschaften ist ein steuerlicher „Dauerbrenner“. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Verlustverrechnung ab 2016“ (BGBl. I 2016, 2998) hat der Gesetzgeber Möglichkeiten zur Verlustnutzung einerseits erweitert, andererseits auch die Komplexität weiter erhöht. Betriebswirtschaftliche Entscheidungen können damit künftig verstärkt von steuerlichen Konsequenzen abhängig werden.

    Als sog. fortführungsgebundener Verlustvortrag wird der Verlustvortrag so lange nutzbar sein, wie derselbe Geschäftsbetrieb fortgeführt wird. Verkürzt ausgedrückt bleibt der Verlustvortrag trotz Gesellschafterwechsel erhalten und nutzbar, wenn und solange sich das Geschäftsmodell nicht ändert bzw. geändert hat. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) präzisiert nunmehr die Anwendung des § 8d KStG anhand zahlreicher Beispiele.


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  • Steuerfreie Einlagenrückgewähr von ausländischen Kapitalgesellschaften

    Daniel Scheffbuch

     

    Ein Anteilseigner kann Bezüge grundsätzlich steuerfrei vereinnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft stammen, für die Beträge aus dem sog. steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) als verwendet gelten. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Kapitalgesellschaften, die in anderen EU-Mitgliedstaaten steuerpflichtig sind. In neuer Rechtsprechung hat der BFH den Anwendungsbereich auf Gesellschaften aus Drittstaaten ausgedehnt und zu den Nachweismöglichkeiten einer steuerfreien Einlagenrückgewähr Stellung genommen.


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  • Körperschaftsteuerliche Organschaft – finanzielle Eingliederung nur bei qualifizierter Mehrheit der Stimmrechte?

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2020, 6 K 3291/19 F (Revision zugelassen)

     

    Für die Annahme einer finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft in den Organträger reicht grundsätzlich eine einfache Mehrheit der Stimmrechte. Doch wie sieht es aus, wenn die Satzung bzw. der Gesellschaftsvertrag eine qualifizierte Mehrheit für Abstimmungen auf der Gesellschafterversammlung fordert?


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  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen eine ausländische Tochtergesellschaft: Außerbilanzielle Hinzurechnung von Fremdwährungsverlusten

    Christian Thurow

    FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.9.2020, 3 K 1486/19 (Revision zugelassen)

     

    Währungsrisiken sind ein fester Bestandteil des Handels mit Geschäftspartnern außerhalb des Euro-Raums. Dies gilt sowohl bei Geschäften innerhalb eines Konzernverbunds als auch mit fremden Dritten. In beiden Fällen drohen Fremdwährungsverluste. Aber nicht immer werden diese steuerlich gleichbehandelt.


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  • Zum Typenvergleich ausländischer Gesellschaften

    Christian Thurow

    FG München, Beschluss vom 10.11.2020, 6 V 1784/20 (Beschwerde zugelassen)

     

    Die Globalisierung bringt es mit sich, dass deutsche Steuersubjekte in ausländische Gesellschaften investieren. Für die Besteuerung der Einkünfte aus diesen Gesellschaften kommt es darauf an, ob die ausländische Gesellschaft als Kapital- oder Personengesellschaft zu klassifizieren ist. Doch dies ist nicht immer einfach.


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  • Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 27.11.2019, I R 40/19 (I R 14/16)

     

    Bei nicht fremdüblichen Geschäften mit ausländischen Tochtergesellschaften kann es zu einer außerbilanziellen Einkünftekorrektur kommen. Doch dies ist nicht automatisch der Fall. So können auch bei nicht fremdüblichen Geschäften die wirtschaftlichen Gründe überwiegen, wie der BFH in seinem Urteilspruch feststellt.


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