Landesamt für Steuern Niedersachsen, Vfg. v. 29.5.2025, S 2750-a-St 241-980/2023-2066/2023


Ergänzt wurde die Verfügung vom 15.4.2020 und dabei klargestellt, dass Fremdwährungsverluste, die nach dem 31.12.2021 eingetreten sind, nicht zu den Gewinnminderungen im Sinne des § 8b Abs. 3 S. 4 und 5 KStG zählen.