Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch
Veröffentlichung eines DRSC-Positionspapiers zu Mindeststeuerumlagen


Ausgehend von den Regelungen des Mindeststeuergesetzes stellen sich unter anderem die Fragen: Wie sind Ergebniseffekte aus diesen Vorschriften im handelsrechtlichen Jahres- bzw. Konzernabschluss auszuweisen? Wie sind die Berichtspflichten zu den Auswirkungen der Mindestbesteuerung im Konzernanhang in diesem Zusammenhang zu erfüllen? Das DRSC hat dazu in einem Positionspapier Stellung genommen, das am 17.2.2025 veröffentlicht wurde.
Praxis-Info!
Bereits im Mai 2024 beauftragte der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC die Arbeitsgruppe „Steuern“ mit der Diskussion der handelsrechtlichen Behandlung von Steuerumlagen im Sinne des § 3 Abs. 6 MinStG im Konzernabschluss. Das von der Arbeitsgruppe Steuern erarbeitete Positionspapier wurde im Dezember 2024 durch den Fachausschuss Finanzberichterstattung erörtert und nach inhaltlicher Zustimmung durch den Ausschuss nun am 17.2.2025 veröffentlicht.
Geschäftseinheiten, die zu einer großen Unternehmensgruppe – gemessen durch eine am Konzernumsatz anknüpfende Schwelle von € 750 Mio. – gehören, unterliegen gemäß § 1 Abs. 1 MinStG der Mindeststeuer im Inland. Steuerschuldner dieser Mindeststeuer ist im Außenverhältnis der Gruppenträger der jeweiligen Unternehmensgruppe. Die inländischen Geschäftseinheiten, deren Ergänzungssteuerbeträge dem Gruppenträger zugerechnet werden, sind gegenüber dem Gruppenträger zum Ausgleich der auf sie entfallenden Mindeststeuer verpflichtet. Umgekehrt besteht eine Erstattungspflicht des Gruppenträgers gegenüber den Geschäftseinheiten hinsichtlich Mindeststeuererstattungen. Für alle Geschäftseinheiten, deren Ergänzungssteuerbeträge dem Gruppenträger zugerechnet werden, liegt ein gesetzlich angeordnetes Gesamtschuldverhältnis vor.
Vor dem Hintergrund dieser Regelungen stellen sich folgende Fragen:
- Wie ist ein in der Gewinn- und Verlustrechnung einer betroffenen Geschäftseinheit auszuweisender Aufwand bzw. Ertrag aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes in einem handelsrechtlichen Konzernabschluss zu ermitteln und auszuweisen?
- Welche Folgewirkungen ergeben sich hinsichtlich der Anhangberichtspflichten des § 314 Abs. 1 Nr. 22a HGB zu den Effekten der Mindestbesteuerung?
Ausgehend von den Grundsätzen der Nettobilanzierung bei Gesamtschuldverhältnissen nach HGB kam die Arbeitsgruppe Steuern zu folgender Auffassung: Für Mindeststeuerumlagen/-erstattungen liegen die Voraussetzungen für eine Nettobilanzierung aufgrund der gesetzlichen Umlage-/Erstattungsregelungen und des gesetzlich angeordneten Gesamtschuldverhältnisses nach § 3 MinStG vor. Dementsprechend bilanziert jede Geschäftseinheit nur den (wirtschaftlich) auf sie entfallenden Mindeststeueraufwand bzw. -ertrag und die damit korrespondierenden Ansprüche und Verpflichtungen. Dabei wird der Ausweis des Aufwands bzw. Ertrags aus Steuerumlagen/-erstattungen im Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag vom DRSC als sachgerecht erachtet.
Nur in dem Umfang, in dem eine Geschäftseinheit wirtschaftlich, d.h. tatsächlich mit Mindeststeuer belastet ist, ist dies in den Angaben im (Konzern-)Anhang zu berücksichtigen.
Die Überlegungen der Arbeitsgruppe werden in dem Positionspapier des DRSC zudem an beispielhaften Fallkonstellationen veranschaulicht.
WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
WP/StB Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München
BC 3/2025
BC20250326