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Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

BDI und DRSC veröffentlichen kompakte Broschüre für Neueinsteiger

 

Eine kompakte Broschüre soll den von den EU-Vorgaben betroffenen Unternehmen einen fundierten Überblick über die neuen Berichtspflichten geben und richtet sich vor allem an die vielen Unternehmen, welche erstmalig für ab dem 1.1.2025 beginnende Geschäftsjahre zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Neben grundlegenden Informationen werden erste Ideen für das Aufsetzen entsprechender Umsetzungsprojekte vermittelt.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Viele Praktiker haben die Begriffe „CSRD“ und „ESRS“ schlagwortartig schon gehört, wissen sie aber noch nicht konkret mit Leben zu füllen. Um diese Lücke zu füllen, haben der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) eine gemeinsame Broschüre zu den EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, ESRS, EU-Taxonomieverordnung) veröffentlicht. Betroffene Unternehmen erhalten damit einen fundierten Überblick über die neuen Berichtspflichten. Dies wird vom DRSC-Präsidenten Georg Lanfermann für umso notwendiger gehalten, als die im Vergleich zur bisherigen Regulierung stark ansteigende Zahl berichtspflichtiger Unternehmen nunmehr auch große Teile des deutschen Mittelstands erfasst. Der unmittelbare Handlungsbedarf wird gerade bei diesen Unternehmen angesichts der ambitioniert ausgestalteten Berichtspflichten hoch sein. Weder der Umfang noch die Komplexität der Berichtsanforderungen sollte – so empfiehlt er – von den berichtspflichtigen Unternehmen unterschätzt werden.

 

 

Lösung

Die Broschüre enthält nach einer Kurzvorstellung der CSRD (neue Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) und der ESRS (neue, verbindliche und einheitliche Berichtsstandards) sowie der Umwelttaxonomie (Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten) auch einen Leitfaden zur Implementierung der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie einen Ausblick auf weitere Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Literaturempfehlungen.

In dem Leitfaden werden (nur sehr knapp als Orientierungsmöglichkeit) für berichtende Unternehmen mögliche Prozessschritte für die Ausgestaltung eines Umsetzungsprojekts dargestellt. Es sollte demnach mit einer Betroffenheitsanalyse begonnen werden, um abzuklären, welche Unternehmen einer Gruppe konkret berichtspflichtig sind. In der Regel kann dies bei Nutzung der Konzernbefreiung auf Gruppenebene erfolgen. Grundsätzlich knüpft die Nachhaltigkeitsberichterstattung hierbei an den Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung an; es gibt jedoch auch Ausnahmen. In Einzelfällen können dadurch weitere Einzelunternehmen berichtspflichtig sein. Besonderheiten können sich auch für die Art und Weise der Berichterstattung ergeben, wenn einbezogene Tochterunternehmen stark vom Rest der Gruppe abweichende Geschäftsaktivitäten aufweisen. Sodann ist die Zuständigkeit zu klären; grundsätzlich obliegt es bei den berichtspflichtigen Unternehmen dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung, für eine geeignete Form der Implementierung der CSRD-Berichtsvorgaben zu sorgen. Letztlich sind diese verpflichtet, interne Verantwortlichkeiten festzulegen und belastbare Berichtsprozesse sicherzustellen. In der Anfangsphase wird man sich dabei in der Regel temporär eingerichteter „Project Management Office“ (PMO)-Strukturen bedienen. Dann folgt die Wesentlichkeitsanalyse als Kernelement der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung (siehe den Beitrag des Verfassers „Nachhaltigkeitsberichterstattung – Wesentlichkeitsanalyse schützt vor Datenfriedhöfen“ in BC 2024, 55 f., Heft 1); kurze Erläuterungen zur Datenerhebung und zur Erstellung der Berichte schließen sich an.

 

 

Praxishinweise:

  • Die Broschüre kann unter www.drsc.de oder auf der BDI-Homepage kostenlos heruntergeladen werden.
  • Neben Lanfermann (siehe oben) betont auch die Hauptgeschäftsführerin des BDI, Tanja Gönner, wie wichtig es ist, sich mit dieser Materie zu befassen: „Insbesondere neu berichtspflichtige Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen. Diese Unternehmen müssen sich auf eine neue Art der Berichterstattung einstellen und ihre Prozesse entsprechend anpassen, was hohe zusätzliche Kosten und Ressourcenaufwand hervorruft. Entscheidend ist daher, dass eine praxistaugliche Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland erfolgt und der Bürokratieaufwand für die Unternehmen begrenzt wird.“
  • Zu wünschen ist das sicherlich, allerdings sind bisher Zweifel anzumelden, ob es tatsächlich gelingen wird, die sich aufbauende Bürokratiewelle einzudämmen. Wer den Einstieg sucht und sich einen Überblick verschaffen möchte, was kommen wird bzw. was kommen könnte (noch ist das deutsche Umsetzungsgesetz nicht verabschiedet), der ist mit der kostenlosen Publikation (unter https://www.drsc.de/app/uploads/2024/05/240507_Broschuere.pdf) gut versorgt; vertiefende Informationen sind regelmäßig bereits Inhalt von BC-Beiträgen und Gegenstand des BVBC-AK Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) (Leitung: Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller).
  • Zusätzlich zu den vielen berichtspflichtig werdenden Unternehmen (ca. 15.000) ist die um ein Vielfaches höhere Zahl der Unternehmen zu bedenken, die indirekt entsprechend berichten sollen; so klagte kürzlich auf einer öffentlichen Veranstaltung ein Paletten-Hersteller, dass die berichtspflichtigen Unternehmen ihre Verpflichtungen einfach durchreichen und am Ende er die notwendigen Daten bereitstellen müsse. Das dürfte beileibe kein Einzelfall sein.

 


 

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

 

BC 7/2024

BC20240716

 

 

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