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ChatGPT im Steuerbereich

BC-Redaktion

 

Beim ChatGPT (GPT – Generative Pre-trained Transformer; deutsch: Generativer vorgefertigter Transformator) handelt es sich quasi um einen „digitalen Ghostwriter“. Dieser beruht auf Künstlicher Intelligenz (KI). Das Tool ist in der Lage, eine menschenähnliche Konversation zu führen, indem es auf vorherige Eingaben des Nutzers reagiert.


 

 

Praxis-Info!

Um den „digitalen Ghostwriter“ zu nutzen, gibt man eine Frage oder Aussage ein. Basierend auf seinem antrainierten Wissen erzeugt ChatGPT schließlich Antworten in Form menschenähnlicher Texte. Es stellt sich die Frage: Wie lässt sich ChatGTP im Steuerbereich zweckmäßig einsetzen? Folgende Anwendungsszenarien sind zu unterscheiden:

  • Erstellen von Kurzbeiträgen/Kurzinformationen (Eingabe in die ChatGPT-Statuszeile z.B.: „Schreibe mir einen Kurzbeitrag zur Blockchain, in welcher diese Technologie einfach und prägnant erklärt wird. Dazu sollte erklärt werden, wie sich diese Technologie im Steuerrecht einsetzen lässt.“)
  • Erstellen von Fachinformationen (Beispiel: ein BMF-Schreiben oder ein Urteil in die ChatGPT-Statuszeile kopieren und den Bot zu einer Zusammenfassung auffordern – fachliche Kontrolle wichtig!)
  • Erstellen von Schulungsmaterialien (Beispiel: „Schreib bitte eine kurze Anleitung, wie man in DATEV eine E-Bilanz erstellt.“)
  • Vorbereitung von Vorträgen (Beispiel: „Erstelle mir die Gliederung für einen Vortrag zu den Grundzügen der Umsatzsteuer. Der Vortrag soll 8 Folien beinhalten.“)
  • Erstellen von Fachgutachten.

Die Funktionsweise von ChatGPT wird in einem Leitfaden näher erläutert.

 

[Anm. d. Red.]

 

 

BC 2/2023

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