Nur in wenigen Corona-Fällen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung aufgrund einer Anerkennung von Corona als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall Leistungen. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung vom 08.12.2020 (BT-Drs. 19/24562) auf eine Kleine Anfrage der Linken Fraktion.
Mehr lesenDas überraschende Nachfassen an einem glatten, 50 Kilogramm schweren Findling und die dadurch entstehende Krafteinwirkung können geeignet sein, einen Riss der körperfernen Bizepssehne herbeizuführen. Dies hat das Landessozialgericht Hessen in einem am 04.11.2020 veröffentlichten Urteil vom August entschieden und einen Arbeitsunfall des klagenden Steinmetzes bejaht.
Mehr lesenDas Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 im Fall einer 17-Jährigen, die sich während eines Freiwilligem Sozialen Jahrs (FSJ) beim Hüpfkissen-Springen in der Freizeit schwer verletzt hatte, einen Arbeitsunfall bejaht. Der Unfall hatte sich am Rande eines FSJ-Einführungsseminars ereignet. Die Jugendliche war neben dem Hüpfkissen gelandet, nachdem andere Teilnehmer sie in die Luft katapultiert hatten. Der FSJ-Träger habe durch das Hüpfkissen eine spezifische Gefahr für das Ausleben jugendlichen Spieltriebs geschaffen, so das BSG.
Mehr lesenLädt eine Firma ihre Kunden zu einer Skireise ein und ist das Skifahren der einzige Programmpunkt der Reise, ist bereits fraglich, ob es sich um eine Dienstreise handelt. Jedenfalls aber ist das Skifahren nicht gesetzlich unfallversichert, soweit es dem Freizeitbereich zuzuordnen ist. Dies stellte das Hessische Landessozialgericht am 14.08.2020 klar.
Mehr lesenIm Fall eines Tierpflegers des Leipziger Zoos, der im Rahmen eines Projektes in Vietnam einen Unfall erlitt, hat das Landessozialgericht Hessen mit am 17.08.2020 veröffentlichten Urteil auch im zweiten Durchgang einen Arbeitsunfall bejaht: Trotz schriftlicher Freistellungsvereinbarung habe eine Entsendung durch den Zoo vorgelegen. Denn die tatsächlichen Verhältnisse, etwa die weitere Lohnzahlung durch den Zoo, sprächen gegen eine Freistellung.
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