Mittwoch, 18.10.2023
Ohne Vollmacht für PKH-Überprüfung keine Beiordnung

Kann man als Anwalt der Vertretung im Prozesskostenhilfe-Überprüfungsverfahren entgehen, wenn man sich hierfür keine Vollmacht erteilen lässt? Nach Ansicht des LAG Bremen geht das nicht, es ordnete ihn nicht bei. Die Rechtsbeschwerde zum BAG wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. 

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Donnerstag, 14.9.2023
Auch bei Wertfestsetzung gilt: Es darf nicht mehr geben als beantragt

Ein Gericht darf im Rahmen der Wertfestsetzung nach § 33 RVG keinen höheren Gegenstandswert ansetzen als beantragt. Auch in diesem Verfahren ist das Gericht an die Anträge der Parteien gebunden, so das LAG Berlin-Brandenburg.

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Montag, 10.10.2022
Rückwirkende Prozesskostenhilfe nur mit vollständigem und rechtzeitigem Antrag

Wer einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt, aber die für die Entscheidung wesentlichen Unterlagen erst einreicht, wenn der Rechtsstreit bereits beendet ist, geht leer aus. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine rückwirkende Bewilligung zwar grundsätzlich möglich ist. Das gehe aber nur dann, wenn der Antrag vollständig und formgerecht so rechtzeitig eingereicht worden sei, dass er noch vor Ende der Instanz beschieden werden kann.

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Freitag, 14.8.2020
Beiordnung als Rechtsanwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe nicht ohne beA

Ein Anwalt ist seit Geltung des § 46g ArbGG in Schleswig-Holstein nicht zur Vertretung bereit, wenn sich seine Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe auf die Fertigung von Schriftsätzen und die Vertretung in der mündlichen Verhandlung beschränken soll, er aber nicht in der Lage ist, Schriftsätze auf elektronischem Weg einzureichen und ein elektronisches Empfangsbekenntnis abzugeben. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

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Freitag, 24.7.2020
PKH-Verfahren kann auch komplexe grundrechtliche Abwägungen enthalten

Eine Vorabeinschätzung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren ist auch dann zulässig, wenn sie – wie regelmäßig im Presse- und Äußerungsrecht – eine Abwägung der im Einzelfall widerstreitenden grundrechtlich geschützten Interessen voraussetzt. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass in einer solchen Abwägung, auch wenn sie mitunter komplexe Wertungsfragen aufwirft, keine im PKH-Verfahren verbotene "Vorabklärung schwieriger Rechtsfragen" liegt.

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