Montag, 10.10.2022
Rückwirkende Prozesskostenhilfe nur mit vollständigem und rechtzeitigem Antrag

Wer einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt, aber die für die Entscheidung wesentlichen Unterlagen erst einreicht, wenn der Rechtsstreit bereits beendet ist, geht leer aus. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine rückwirkende Bewilligung zwar grundsätzlich möglich ist. Das gehe aber nur dann, wenn der Antrag vollständig und formgerecht so rechtzeitig eingereicht worden sei, dass er noch vor Ende der Instanz beschieden werden kann.

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