Beleidigungen von Wohnungseigentümern untereinander sind in der Regel keine WEG-Streitigkeit. Der V. Zivilsenat des BGH hat damit seine frühere Rechtsprechung ergänzt, wonach Beleidigungen im Rahmen einer Hausversammlung andererseits regelmäßig einen Gemeinschaftsbezug haben.
Mehr lesenEine Vorabeinschätzung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren ist auch dann zulässig, wenn sie – wie regelmäßig im Presse- und Äußerungsrecht – eine Abwägung der im Einzelfall widerstreitenden grundrechtlich geschützten Interessen voraussetzt. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass in einer solchen Abwägung, auch wenn sie mitunter komplexe Wertungsfragen aufwirft, keine im PKH-Verfahren verbotene "Vorabklärung schwieriger Rechtsfragen" liegt.
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