Donnerstag, 6.4.2023
Überlanger Dateiname hindert ordnungsgemäße Einreichung nicht

Wenn ein Schriftsatz die geltenden technischen Voraussetzungen für einen Versand über das besondere anwaltliche Postfach (beA) erfüllt, ist er ordnungsgemäß eingereicht, auch wenn das Gericht ihn aufgrund technischer Probleme nicht der Gerichtsakte beifügt. In diesem Fall muss das Gericht mit seiner Entscheidung so lange warten, bis es den Schriftsatz zur Kenntnis nehmen kann. Anderenfalls verletzt es dem Bundesverfassungsgericht zufolge den Anspruch auf rechtliches Gehör.

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Dienstag, 28.3.2023
Wiedereinsetzung bei fehlendem Wissen des Angeklagten um technische Probleme

Die formelle Rechtskraft eines Strafurteils nach Verwerfung der Revision als unzulässig steht einer Wiedereinsetzung nicht entgegen. Der Bundesgerichtshof konnte insoweit einem Angeklagten helfen, dessen Pflichtverteidiger sich noch im Januar 2023 hinsichtlich grundsätzlicher Fragen der beA-Benutzung im Unklaren befand.

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Mittwoch, 15.2.2023
Sorgfaltspflichten beim Umgang mit dem beA

Mit zwei aktuellen Beschlüssen hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Rechtsanwälte an ihre Sorgfaltspflichten im Umgang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) erinnert. Dabei hat er entschieden, dass eine Erkrankung des Anwalts keine technische Störung des beA ist und die Eingangsbestätigung des Gerichts überprüft werden muss.

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Dienstag, 24.1.2023
BeA-Benutzungspflicht auch bei Möglichkeit der Niederschrift

Wird eine Beschwerde in Familiensachen von einem Rechtsanwalt schriftlich eingereicht, muss er dem Gericht das Dokument elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach übermitteln. Die Mandantin hatte laut Bundesgerichtshof die Wahl, die Beschwerde bei der Geschäftsstelle zur Niederschrift einzureichen oder über den Anwalt per beA übermitteln zu lassen. Einen anderen formwirksamen Weg gebe es nicht.

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Dienstag, 17.1.2023
Vorübergehende technische beA-Probleme unverzüglich glaubhaft zu machen

Macht ein Rechtsanwalt geltend, eine Klage vorübergehend nicht in der vorgeschriebenen elektronischen Form erheben zu können, muss er die technische Unmöglichkeit dem Gericht gegenüber unverzüglich glaubhaft machen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden und eine Klage als unzulässig abgewiesen. Eine Glaubhaftmachung mehr als zwei Wochen nach Klageeinreichung sei nicht unverzüglich.

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Dienstag, 10.1.2023
Unverzügliche Darlegung vorübergehender beA-Probleme

Kann ein Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darlegen und glaubhaft machen, muss er dies unverzüglich tun. Nachträglich ist dies laut Bundesgerichtshof in dieser Konstellation nicht mehr möglich. Ein Wahlrecht über den Darlegungszeitpunkt bestehe nicht.

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Dienstag, 20.12.2022
Auch beim beA muss der Adressat stimmen
Anwälte müssen beim Versand von Dokumenten über das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) das richtige Gericht adressieren. Dass dessen Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach vom selben Dienstleister betrieben wird wie das der aus Versehen angeklickten Justizstelle, reicht nicht. Das hat der BGH klargestellt. Der Entscheidung zufolge gelten hier dieselben Sorgfaltspflichten wie beim Fax-Versand. Mehr lesen