Dienstag, 24.1.2023
BeA-Benutzungspflicht auch bei Möglichkeit der Niederschrift

Wird eine Beschwerde in Familiensachen von einem Rechtsanwalt schriftlich eingereicht, muss er dem Gericht das Dokument elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach übermitteln. Die Mandantin hatte laut Bundesgerichtshof die Wahl, die Beschwerde bei der Geschäftsstelle zur Niederschrift einzureichen oder über den Anwalt per beA übermitteln zu lassen. Einen anderen formwirksamen Weg gebe es nicht.

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