Wird eine Beschwerde in Familiensachen von einem Rechtsanwalt schriftlich eingereicht, muss er dem Gericht das Dokument elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach übermitteln. Die Mandantin hatte laut Bundesgerichtshof die Wahl, die Beschwerde bei der Geschäftsstelle zur Niederschrift einzureichen oder über den Anwalt per beA übermitteln zu lassen. Einen anderen formwirksamen Weg gebe es nicht.
Mehr lesenMacht ein Rechtsanwalt geltend, eine Klage vorübergehend nicht in der vorgeschriebenen elektronischen Form erheben zu können, muss er die technische Unmöglichkeit dem Gericht gegenüber unverzüglich glaubhaft machen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden und eine Klage als unzulässig abgewiesen. Eine Glaubhaftmachung mehr als zwei Wochen nach Klageeinreichung sei nicht unverzüglich.
Mehr lesenKann ein Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darlegen und glaubhaft machen, muss er dies unverzüglich tun. Nachträglich ist dies laut Bundesgerichtshof in dieser Konstellation nicht mehr möglich. Ein Wahlrecht über den Darlegungszeitpunkt bestehe nicht.
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