Dienstag, 8.7.2025
Berufung der Staatsanwaltschaft muss nicht qualifiziert signiert werden

Ein Staatsanwalt, der ein Urteil mit der Berufung angreifen will, muss unter die Erklärung nur seinen Namen schreiben, wenn er es über das EGVP übermittelt. Das genügt dem OLG Dresden, um die Authentizität und auch die Integrität des Schriftstücks zu wahren.

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Mittwoch, 22.2.2023
Fehlende Signatur der Berufungsschrift

Für die formwirksame elektronische Erhebung der Berufung muss die Berufungsschrift entweder qualifiziert signiert sein oder einfach signiert und dem Gericht auf einem der in § 130a ZPO genannten sicheren Übermittlungswege übermittelt werden. Der Bundesgerichtshof hat es abgelehnt, eine über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereichte Berufung, die nicht qualifiziert signiert war, als formwirksam anzuerkennen. Wer anstelle der Rechtsmittelschrift selbst nur die Anlage qualifiziert signiere, habe nicht wirksam Berufung eingelegt. 

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Dienstag, 20.12.2022
Auch beim beA muss der Adressat stimmen
Anwälte müssen beim Versand von Dokumenten über das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) das richtige Gericht adressieren. Dass dessen Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach vom selben Dienstleister betrieben wird wie das der aus Versehen angeklickten Justizstelle, reicht nicht. Das hat der BGH klargestellt. Der Entscheidung zufolge gelten hier dieselben Sorgfaltspflichten wie beim Fax-Versand. Mehr lesen