Der Grund für eine Ersatzeinreichung muss möglichst zeitgleich mit der Übermittlung glaubhaft gemacht werden. Der X. Zivilsenat des BGH hat auch eine Darlegung in einem gesonderten Schriftsatz am selben Tag, dem letzten Tag einer laufenden Frist, als "gleichzeitig" und damit rechtzeitig gewertet.
Mehr lesenVergangene Woche wurden in mehreren Bundesländern Störungen des Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfaches (EGVP) gemeldet, in deren Folge die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Registergerichte über mehrere Tage nicht erreichbar waren. Was ist Rechtsanwälten zu raten, wenn das Fristende naht und ein Versand des Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nicht möglich ist?
Mehr lesenKann ein Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darlegen und glaubhaft machen, muss er dies unverzüglich tun. Nachträglich ist dies laut Bundesgerichtshof in dieser Konstellation nicht mehr möglich. Ein Wahlrecht über den Darlegungszeitpunkt bestehe nicht.
Mehr lesenDie Erklärung eines Rechtsanwalts, dass aufgrund einer Störung der beA-Karte derzeit keine elektronische Übermittlung möglich sei, ist keine ausreichende Glaubhaftmachung. Sie enthält dem Bundesgerichtshof zufolge keine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit er anwaltlich versichern muss. Eine erst dreieinhalb Wochen nach der Ersatzeinreichung nachgeholte Glaubhaftmachung ist verspätet.
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