Dienstag, 17.1.2023
Vorübergehende technische beA-Probleme unverzüglich glaubhaft zu machen

Macht ein Rechtsanwalt geltend, eine Klage vorübergehend nicht in der vorgeschriebenen elektronischen Form erheben zu können, muss er die technische Unmöglichkeit dem Gericht gegenüber unverzüglich glaubhaft machen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden und eine Klage als unzulässig abgewiesen. Eine Glaubhaftmachung mehr als zwei Wochen nach Klageeinreichung sei nicht unverzüglich.

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