Die zwangsweise Behandlung eines Patienten mit einem Medikament, das über seine Zulassung hinaus angewendet wird, ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das hat der BGH in Karlsruhe in einem Beschluss klargestellt.
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Wie Anwältinnen und Anwälte einen Schriftsatz per beA ans Gericht übermitteln können und müssen, ist inzwischen hinreichend geklärt. Nun gerät immer mehr die Frage des Ob und Wann in den Fokus. Raum für Ausnahmen gibt es dabei kaum mehr, erklärt Martin W. Huff.
Mehr lesenEine Regelung im AsylbLG sieht einen Leistungsausschluss für Asylbewerber in "Dublin-III-Fällen" vor. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat auf einen Eilantrag eines Afghanen entschieden, dass ein Leistungsausschluss aufgrund verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben vorläufig nicht zum Tragen kommt.
Juristinnen und Juristen des Völker- und Verfassungsrechts fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung klare Prioritäten beim neuen Sondervermögen: Es müsse Klimaschutz wirksam absichern und Deutschland rechtssicher und generationengerecht zur Klimaneutralität führen.
Ratenkauf mit Zahlungsaufschub, zinsfreie Kredite oder Kleinstbeträge bis 200 Euro – bislang wurden solche Finanzierungsangebote oft nicht reguliert. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll das nun ändern.
Weil nach der Ahrtalflut eine Gefahr für ihre Wohnhäuser durch Felssturz festgestellt wurde, wurde auf Grundstücken der Eigentümerin ein Fangzaun errichtet. Den muss sie auch weiter hinnehmen, so das OVG Koblenz: Die Beseitigung sei der Gemeinde nicht zumutbar.
Ein Elternpaar aus Soest wollte Bilder wie eine Vagina oder einen Penis im Großformat nicht im Sexualkundeunterricht ihres Viertklässlers sehen. Das VG Arnsberg wies ihren Eilantrag ab: Das Material sei altersgerecht und neutral.
Eher en passant hat man vor gut zwanzig Jahren die verbraucherprivatrechtlichen Nebengesetze in das BGB integriert. Die großen Diskussionen der Schuldrechtsmodernisierung betrafen andere Themen, der Einzug des Verbraucherkreditrechts, des Fernabsatzrechts und anderer Normen erfolgte recht geräuschlos, sieht man von ein paar Stimmen ab, die das Kulturdenkmal BGB durch die Einflüsse aus Brüssel gefährdet sahen.
Mehr lesenZweimal hat das BVerwG mit Corona zu tun: Ein Beamter des BND klagt auf Anerkennung seiner Infektion als Dienstunfall. Und ein Elektronikmarkt sieht sich durch die vorübergehende Zwangsschließung in der Pandemie benachteiligt. Um den Geheimdienst geht es bei den obersten Verwaltungsrichtern auch im Fall eines in Russland geborenen Deutschen, der durch die Sicherheitsüberprüfung gefallen ist. Und schließlich prozessiert ein gescheiterter Bewerber um einen Job wegen des "Kontrollverlusts" über seine Daten.
Mehr lesenIn Deutschland gibt es eine intensive Debatte über eine vermeintlich zunehmende Beschränkung der Meinungsfreiheit auch durch das Strafrecht. In der Kritik steht dabei auch die Strafjustiz, der unverhältnismäßige Entscheidungen bei geringfügigen Ehrangriffen auf Politiker im Netz vorgeworfen werden, etwa in der sogenannten „Schwachkopf“-Affäre oder dem Faeser-Meme „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Hierüber haben wir mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. gesprochen.
Mehr lesenIsrael greift den Iran an und beruft sich auf sein Recht zum Präventivschlag. Was das Völkerrecht dazu sagt, erklärt Matthias Herdegen. Außerdem: Donald Trump schickt die Nationalgarde nach L.A. und das BVerwG befasst sich mit Ehebruch in der Bundeswehr. Zum Schluss gibt's Neues zum Versuchsbeginn.
Mehr lesenLassen Sie uns diesen kleinen Text mit einem Rätsel beginnen: Wer ist das Schmuddelkind der Nation? Ja, lassen Sie sich ruhig Zeit, wir sind hier nicht bei „Gefragt, gejagt“. Aber bevor es der einen oder dem anderen langweilig wird, lösen wir auf: der Verbrenner.
Mehr lesenMusik spielte schon immer eine bedeutende Rolle im Leben von Dr. Christian Wenner. Als Jugendlicher brachte er sich das Gitarrenspiel bei, komponierte erste kleine Songs, sammelte Erfahrungen in Bands, um dann Jura zu studieren und anschließend Karriere als Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Görg in Köln zu machen. Doch vor fünf Jahren war damit Schluss, Wenner verließ die Kanzlei und lebt seitdem seinen Traum vom Musikmachen. Im Januar erschien sein mittlerweile drittes Album „Not old enough“, das von der Fachwelt begeistert aufgenommen wurde. Wir haben uns mit ihm über seinen ungewöhnlichen Lebensweg unterhalten.
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