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Die im Frühjahr 2021 zur Eindämmung von Neuinfektionen erlassenen Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren in den Corona-Allgemeinverfügungen des Märkischen Kreises sind nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in mehreren Klageverfahren entschieden. Die jeweils beanstandeten Regelungen seien rechtmäßig gewesen, so das Gericht unter Verweis auf die damals hohen Inzidenzzahlen.
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Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der milliardenschweren Corona-Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa, die die Europäische Kommission im Juni 2020 erteilt hatte, für nichtig erklärt. Es gab damit den Klagen der Konkurrenten Ryanair und Condor statt. Laut EuG hat die Kommission mehrere im Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft vorgesehene Voraussetzungen missachtet.
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Die Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz waren in den Jahren 2019 bis 2021 rechtswidrig, da die IHK die Ausgleichsrücklage fehlerhaft gebildet hat. Die Beiträge zur IHK Koblenz im Jahr 2021 seien hingegen nicht zu beanstanden, stellte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz klar. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
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Damit eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, ist der Nachweis einer Infektion der in Frage kommenden Indexperson durch einen zeitnahen Erreger-Nachweistest erforderlich. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden und die Klage einer Betreuungskraft der Dekan-Ernst-Schule in Grünstadt auf Anerkennung ihrer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall abgewiesen.
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Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht mehr erforderlich sein.
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Ein Möbelvertrieb, der seine Produkte ausschließlich im Internet anbietet, darf in Deutschland Arbeitnehmer nicht an Sonn- und Feiertagen im Telefon-Kundenservice beschäftigen. In Anbetracht einer fehlenden Ausnutzung der zulässigen Betriebszeit und dem Umstand, dass telefonische Auskünfte nur an Werktagen ausreichten, sei keine Ausnahme gerechtfertigt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Das Zeigen von russischen Flaggen und Symbolen bei einer Gedenkveranstaltung in Berlin zum Ende des Zweiten Weltkriegs am 9. Mai bleibt verboten. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte im Eilverfahren eine Regelung der Berliner Polizei. Russische Flaggen oder Symbole könnten als Sympathiebekundung für die Kriegsführung Russlands gegen die Ukraine verstanden werden, so das OVG.
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Die Bundesregierung möchte mehr Tierwohl durch Stallumbau gewährleisten und hat dazu einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vorsieht, die ihre Stallanlagen umbauen wollen. Die gestern zu einer Anhörung des geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes geladenen Sachverständigen übten aus verschiedenen Gründen viel Kritik.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die bisherigen Pläne der Ampel-Koalition zum Heizungstausch kosten die Kommunen nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes mindestens acht Milliarden Euro. 135.000 kommunale Gebäude müssten bis 2045 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden. Um die Auflagen zu erfüllen, entstünden Mehrkosten pro Anlage von je 60.000 Euro.
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Das Niedersächsische Justizministerium darf einen Ex-Staatssekretär nicht aus dem Bewerbungsverfahren für die Stelle des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ausschließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch im Eilverfahren entschieden. Die Einwände des Ministeriums, als Ruhestandsbeamter habe er keinen Reaktivierungsanspruch und die Besoldung der neuen Stelle sei für ihn zu niedrig, überzeugten das VG nicht.
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Justizministerium Rheinland-Pfalz
Nach Protesten von Studierenden und Referendaren gegen das in der geplanten Reform der rheinland-pfälzischen Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) vorgesehene Verbot von Markierungen in den Prüfungshilfsmitteln (Gesetzestexte und juristische Kommentare) hat Landesjustizminister Herbert Mertin (FDP) nun eine Übergangsregelung angekündigt. Statt ab August 2023 soll das Markierungsverbot erst im Jahr 2025 greifen.
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Angehende Studenten, die als Mitglieder einer Erbengemeinschaft Miteigentum an einem selbstbewohnten Einfamilienhaus haben, müssen ihren Anteil nicht zwingend verwerten, um ihr Studium zu finanzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat es als willkürlich angesehen, entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hier keine unbillige Härte anzunehmen.
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Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten oder Kanäle, kann wegen der für alle Nutzer bestehenden Möglichkeit, dort eingestellte Beiträge zu kommentieren, eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten vorliegen. Die Anwendung einer derartigen Kommentarfunktion kann daher laut Bundesverwaltungsgericht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die hohe Bedeutung der Verfassungsgerichtsbarkeit für die Sicherung der liberalen Demokratie betont. Bei einem Empfang für die Präsidenten der Verfassungsgerichte der Europarat-Mitglieder appellierte er an diese, für die gemeinsamen Überzeugungen und Grundwerte zu werben und zu arbeiten. Sie könnten mit ihrer Rechtsprechung Verfassungsbindung und Machtbegrenzung sichtbar werden lassen, so Steinmeier.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung fortwirkender Aufgaben aus seinem früheren Amt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin unter anderem unter Verweis auf die Budgethoheit des Bundestages entschieden. Auch würden die Büros ausschließlich im öffentlichen Interesse zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben eingerichtet und ausgestattet.
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Der bloße Verstoß gegen die DS-GVO begründet keinen Schadenersatzanspruch. Dies hat der Europäische Gerichtshof klargestellt. Erforderlich sei neben dem Verstoß ein immaterieller Schaden und ein Kausalzusammenhang zwischen Verstoß und Schaden. Der Schadenersatzanspruch hänge aber nicht davon ab, dass der entstandene immaterielle Schaden eine gewisse Erheblichkeit erreicht, so der EuGH in einem Fall aus Österreich.
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Redaktion beck-online (dpa)
Wer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen muss, hat keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen. Zwar könne die Qualität des Urlaubs durch die Quarantäne erheblich gemindert werden, so der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Priit Pikamäe. Der Arbeitgeber müsse jedoch nur dafür sorgen, dass man seinen bezahlten Urlaub nehmen könne, um sich zu erholen. Es gebe kein Recht darauf, dass der Urlaub tatsächlich für Entspannung sorge.
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Was umfasst das Recht auf eine Kopie im Rahmen des DS-GVO-Anspruchs auf Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten? Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es auch das Recht auf eine Kopie von solche Daten enthaltenden Dokumentenauszügen oder auch ganzen Dokumenten impliziere, wenn dies unerlässlich sei, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch die DS-GVO verliehenen Rechte zu ermöglichen.
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Das Unionsrecht hindert nicht daran, einer Person für die Dauer von drei Jahren zur Korruptionsbekämpfung die Bekleidung öffentlicher Wahlämter zu verbieten, wenn sie in der Ausübung eines solchen Amtes gegen die Vorschriften über Interessenkonflikte verstoßen hat. Allerdings muss die betroffene Person die Möglichkeit haben, eine solche Sanktion gerichtlich überprüfen zu lassen, entschied der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Rumänien.
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Eine öffentliche Einrichtung darf ihren Bediensteten unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen jedes sichtbaren Zeichens politischer, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen am Arbeitsplatz verbieten. Das gilt zumindest dann, wenn das Verbot allgemein und unterschiedslos angewandt wird. Es könne dann durch den Willen gerechtfertigt sein, ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu gestalten, so der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Anthony Collins.
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